Gütesiegel bei Versandapotheken Rechtsstreit entschieden
25.11.2008, 09:34 UhrIm Rechtsstreit um die Vergabe von Gütesiegeln für Versandapotheken hat das Landgericht Darmstadt Verbrauchern zu mehr Transparenz verholfen. Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) müsse bis auf Weiteres die Vergabe seines Qualitätssiegels "Sichere Versandapotheke - BVDVA geprüft" unterlassen, sagte eine Sprecherin des Landgerichts in Darmstadt. Ein entsprechendes Urteil habe die 22. Zivilkammer gesprochen. Das Siegel vermittle den Eindruck, die Qualität der Versandapotheken werde von einer unabhängigen Stelle geprüft. Tatsächlich vergebe aber der eigene Branchenverband die Kennzeichnung. Der BVDVA ließ offen, ob er gegen das Urteil in Berufung gehen will. (Az. 22 O 100/2008)
Gegen das Gütesiegel hatte die Wettbewerbszentrale aus dem hessischen Bad Homburg geklagt. Nach Ansicht des Vereins erweckt die Kennzeichnung fälschlicherweise den Eindruck, dass Versandapotheken mit dem Siegel höhere Qualitätsstandards einhielten "als andere deutsche Versandapotheken, die dieses Gütesiegel nicht führen". Dies sei jedoch "irreführend" gewesen. Kernstück der Verleihung des Gütesiegels sei eine Selbstverpflichtungserklärung der Versandapotheker gewesen, bestimmte Standards einzuhalten, die ohnehin gesetzlich vorgeschrieben seien - etwa werktägliche Öffnungszeiten von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
BVDVA verteidigt Kennzeichnung
Der BVDVA wolle das Urteil zunächst auswerten, bevor er über ein Berufungsverfahren entscheidet, sagte eine BVDVA-Sprecherin. Zugleich verteidigte die Sprecherin aber die Vergabe der Kennzeichnung. "Uns geht es bei dem Siegel nicht darum, unsere Verbandsmitglieder besonders gut dastehen zu lassen." Es gebe auch Versandapotheken, die kein BVDVA-Mitglied seien, das Siegel aber trotzdem führten. Umgekehrt führten nicht alle Verbandsmitglieder automatisch das Kennzeichen. Ziel der Kennzeichnung sei es, Verbrauchern Orientierung zu geben. Der Verband arbeite derzeit daran, die Vergabe des Siegels durch eine externe Einrichtung überwachen zu lassen.
Trotz des Urteils halte der Verband seine Vergaberichtlinien für angemessen, sagte die BVDVA-Sprecherin. "Wir haben alle Apotheken vor der Vergabe geprüft und nur nach der Prüfung das Siegel vergeben." Dazu kämen noch Testkäufe und anonymisierte Testanfragen bei den Versandapotheken, um die Beratungsqualität der Anbieter zu kontrollieren.
Quelle: ntv.de