Nur bei systematischer Schikane Schadensersatz bei Mobbing
06.11.2006, 10:10 UhrSchadensersatz bei Mobbing gibt es nur, wenn der betroffene Arbeitnehmer nachweisen kann, dass er systematisch angefeindet, schikaniert oder diskriminiert wird. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz hervor.
Die betroffene Frau hatte gegen ihren Arbeitgeber auf Schadensersatz wegen Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts geklagt. Sie war der Meinung, dass ihre Vorgesetzte sie gemobbt hat. So habe diese ihr gegenüber ständig ungerechtfertigte Vorwürfe wegen häufigen Zuspätkommens und unsauberer Arbeit erhoben. Außerdem habe sie Arbeiten verrichten müssen, die nicht zu ihrem Aufgabenbereich gehörten.
Das Gericht hielt zwar die Vorgesetzte für ungeeignet zur Führung von Menschen, da sich auch andere Mitarbeiter über sie beschwert hatten. Es sei aber kein systematisches Mobbing gewesen. Betroffene müssen stets nachweisen, dass gegen sie systematisch vorgegangen wird, dass die Anfeindungen aufeinander aufbauen und ineinander greifen.
Quelle: ntv.de