Ratgeber

Gut zu wissen, Nr. 61 Schrottreife Fahrräder

Vermieter dürfen selbst sichtlich schrottreife Fahrräder nicht einfach von ihren Abstellplätzen am Haus entfernen. Zuvor müssen sie die Mieter anschreiben und informieren, dass sie an einem bestimmten Stichtag fahruntaugliche Räder entsorgen möchten.

Gleichzeitig sollte der Vermieter die Mieter darum bitten, die von ihnen genutzten Räder bis zu einem bestimmten Termin namentlich zu kennzeichnen. Am besten lässt sich der Vermieter den Empfang dieses Schreibens quittieren. Vor der Entsorgung sollten schrottreife Exemplare fotografiert werden. So wird möglichen Schadenersatzansprüchen vorgebeugt, wenn zum Beispiel ein Mieter später behauptet, zum Stichtag im Urlaub gewesen zu sein und ein ausgesprochen wertvolles Rad besessen zu haben.

Quelle: ntv.de

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