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Was wird teurer - was wird günstiger? Änderungen 2014

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Die PKW-Maut kommt ... vielleicht! Ein Mindestlohn kommt ... häppchenweise! Jedenfalls wenn die SPD-Mitglieder "ja" zum Koalitionsvertrag sagen und auch das ist noch ungewiß! Einige andere wichtige Änderungen für 2014 treten aber ganz bestimmt schon am 1. Januar in Kraft - hier unser Überblick!

Ab 1. Januar müssen die Kunden noch mal mehr fürs Porto zahlen. Erst Anfang dieses Jahres stieg der Preis für einen normalen Brief auf 58 Cent. Ab 1.1.2014 zahlt man dafür 60 Cent. 

Ab 1. Januar steigt aber nicht nur das Porto für einen Standard-Brief auf sechzig Cent. Einschreiben kosten künftig 2,15 Euro und Einwurfschreiben 1,80 Euro. Auch Pakete werden etwas teurer. Das Porto für Päckchen, mittelgroße und Große Briefe bleibt dagegen gleich. Auch die alten Briefmarken darf man weiter benutzen. Allerdings muss man sie mit den fehlenden Ergänzungsmarken aufwerten.

Zum 1. Januar werden auch Silbermünzen teurer.  Denn dann kassiert der Staat dafür 19 Prozent Mehrwertsteuer, statt wie bisher 7 Prozent. Wer Münzen sammelt und zeitnah kaufen will, sollte daher möglicherweise etwas schneller reagieren. 

Zum 1. Januar wird es auch teurer, Immobilien zu kaufen – jedenfalls in einigen Bundesländern: Grund ist die abermalige Erhöhung der Grunderwerbsteuer in vier Bundesländern. In Schleswig-Holstein geht es von 5 auf 6-einhalb Prozent rauf, in Berlin von 5 auf 6 Prozent und in Bremen von 4,5 auf 5 Prozent. Das gleiche gilt für Niedersachen.  Wer in diesen Ländern schon eine Immobilie ins Auge gefasst hat, sollte noch in diesem Jahr handeln. Maßgebend für den Steuersatz ist der notarielle Kaufvertrag.

Zum ersten Januar zahlt man zum Teil auch weniger Steuern. Denn das neue Reisekostenrecht bringt deutlich höhere Verpflegungspauschalen für alle die Menschen, die regelmäßig beruflich unterwegs sind. Bisher konnte man bei einer Dienstreise ab 8 Stunden 6 Euro absetzen, im neuen Jahr 12 Euro. Die alte Zwischenstufe von 14 Stunden und 12 Euro entfällt. Ist man einen ganzen Tag unterwegs gibt es weiter 24 Euro. Das vereinfacht nicht nur die Berechnung, sondern bringt bei kurzen Dienstreisen – abhängig vom persönlichen Steuersatz – fast die doppelte Steuerersparnis.

Auch wer wegen seiner Arbeit einen zweiten Haushalt führt, kommt möglicherweise in den Genuss, künftig Geld zu sparen, wie Wolfgang Wawro vom Deutscher Steuerberaterverband erläutert: "Bei der doppelten Haushaltsführung war es bisher so, dass man nur im begrenzten Maße, die Übernachtungskosten geltend machen konnte. Das ist jetzt etwas freizügiger geregelt. Und zwar bis zu 1.000 Euro können die Unterkunftskosten beglichen werden, bzw. auch vom Arbeitgeber erstattet werden."

2014 wird also doch nicht alles teurer. Und einigen Erhöhungen kann man sogar noch aus dem Weg gehen, wenn man noch in diesem Jahr handelt.

Quelle: ntv.de

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