TV

Tipps für den Zweitjob Rechtssicherheit beim Nebenjob

Arbeitsrecht.jpg

Tag ein Tag aus den gleichen Job. Da muss es doch noch andere Herausforderungen geben. Das Hobby zum Beruf machen oder zumindest zum lukrativen Zweitjob. Das wäre es doch! Immer mehr Menschen probieren sich deshalb in einem Nebenjob aus. Doch eine zweite Tätigkeit neben dem Hauptberuf muss rechtlich abgesichert sein. Und wir geben ihnen hierzu im TV-Beitrag die passenden Tipps...

Ein Job neben der hauptberuflichen Tätigkeit. Das ist in Deutschland mittlerweile sehr verbreitet. Rund drei Millionen Menschen haben einen Zweitjob und viele nicht aus Not sondern aus Neigung. Bei den Industrie- und Handelskammern bemerkt man diesen Trend und freut sich. Denn viele Nebenberufler gründen neue Unternehmen, wie Alexander Höckle von der IHK Köln erläutert: "Die Interessenten, die zu uns kommen, sind hauptsächlich Akademiker, also gut ausgebildet. Sie kommen nicht aus wirtschaftlicher Not sondern um sich neu auszuprobieren. Wir reden deshalb auch von Chancengründungen."

Arbeitsrechtler erleben aber auch: Nicht jeder Chef sieht es gerne, wenn seine Mitarbeiter noch andere Karrieren verfolgen, aber, so Arno Saathoff vom Deutschen Anwaltverein (DAV): "Anzeigen muss ich die Nebentätigkeit meinem Arbeitgeber nicht. Ich muss ihn auch nicht um Erlaubnis fragen. Anders sieht die Sache aus, wenn eine Genehmigungspflicht oder Anzeigepflicht im Arbeitsvertrag geregelt ist."

Doch das deutsche Arbeitszeitgesetz setzt Grenzen. "Das Gesetz schreibt vor, dass man an einem normalen Werktag nicht mehr als zehn Stunden arbeiten darf. Haupt- und Nebentätigkeit werden dabei zusammengezogen. Somit kommt man recht schnell in Probleme.", so Arno Saathoff vom DAV.

Nebentätigkeiten dürfen vom Arbeitgeber ohnehin nur selten untersagt werden. "Der einzige wirkliche kritische Fall, ist der der Fall der Konkurrenztätigkeit. Zum Beispiel wenn ein Frisör neben seinem Tätigkeit als Angestellter tagsüber am Abend noch eine lukrative Nebentätigkeit als Frisör ausübt.", erklärt Arno Saathoff vom DAV.

Wer also im Zweitjob seinem Chef Konkurrenz macht, riskiert die Kündigung.

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen