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Der Kampf um Anerkennung Wenn der Beruf krank macht

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Arbeit kann krank machen. Das werden viele Menschen wohl bestätigen können. Aber dies heißt nicht, dass die Beschwerden dann als Berufskrankheit anerkannt werden.

Wenn eine Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt wird, ist dies ein Vorteil für den Arbeitnehmer, urteilt der Deutsche AnwaltVerein (DAV). Denn die Versorgung des Patienten durch die Berufsgenossenschaft ist umfassender als die der Krankenversicherung, wie Frank Behler vom DAV erläutert: "Durch die Berufsgenossenschaften werden Hilfsmittel zur Verfügung gestellt, um die Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Es werden Qualifizierungsmaßnahmen finanziert. Rehabilitationsmaßnahmen werden finanziert und durchgeführt, um eben eine Erwerbsunfähigkeit zu vermeiden. Also Maßnahmen, die die Fortführung der Berufstätigkeit ermöglichen."

Maßgeblich für die Anerkennung ist die Liste der Berufskrankheiten. Befunde, die dort nicht aufgeführt sind, werden von den Berufsgenossenschaften meist nicht anerkannt. Doch Probleme bei der Diagnose bleiben in jedem Fall, wie der TV-Beitrag zeigt

Quelle: ntv.de

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