Ratgeber

172 Millionen Euro hängen fest So kommen Kunden an ihr Geld

Bereits vor einigen Monaten hatte die Noa Bank Ärger mit der Bankenaufsicht und durfte keine Kundengelder mehr entgegennehmen. Jetzt hat die BaFin über die Bank ein Moratorium verhängt und die Kundengelder eingefroren.

Kunden der Noa Bank kommen momentan nicht an ihr Geld.

Kunden der Noa Bank kommen momentan nicht an ihr Geld.

(Foto: Mensi, pixelio.de)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Noa Bank vorerst geschlossen, indem sie ein Moratorium über die alternative Bank verhängt hat. Für Kunden der Noa Bank hat dies gravierende Folgen: "Kunden können momentan ihr Geld nicht mehr über den normalen Weg abrufen", erläutert Ben Fischer von der BaFin im Gespräch mit n-tv.de. Während des Moratoriums sind die Kundengelder eingefroren. Laut Angaben der Bafin liegen zurzeit Kundengelder in Höhe von rund 172 Millionen Euro fest.

Für Kunden heißt es jetzt zunächst einmal abwarten. Während des Moratoriums entscheidet sich, wie es weitergeht. Drei Fälle sind denkbar. "Droht innerhalb dieser Zeit keine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit mehr, kann der ganz normale Zahlungsverkehr wieder aufgenommen werden", so Fischer. Dann könnten Kunden auf dem ganz normalen Weg wieder über ihre Gelder bei der Noa Bank verfügen. Aus der Erfahrung vergangenen Moratorien ist dies allerdings äußerst selten der Fall. Denkbar ist zumindest auch, dass Kunden im Rahmen einer geordneten Abwicklung der Noa Bank mit Hilfe der Verwertung der vorhandenen Vermögenswerte ihre Gelder zurück erhalten.

BaFin muss Entschädigungsfall feststellen

Der dritte Fall kommt in der Praxis am häufigsten vor und mündet in einem Entschädigungsverfahren. "Das Entschädigungsverfahren leitet die BaFin ein, indem sie den Entschädigungsfall feststellt", erklärt Fischer. Der Vorgang wird dann an die Entschädigungseinrichtung übergeben. Bei der Noa Bank ist dies die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB), die pro Kunde mit bis zu 50.000 Euro für die Kundeneinlagen gerade steht. Die BaFin muss den Entschädigungsfall spätestens nach sechs Wochen feststellen.

Nach dieser Frist mahlen die bürokratischen Mühlen allerdings erst mal weiter, bis die Kunden ihr Geld bis zur Höchstsumme zurück erhalten. Die EdB schreibt im Entschädigungsfall alle Kunden an. Dem Schreiben liegt ein Bogen bei, wo der Kunde seine Entschädigungsansprüche anmelden muss. Die Summe des Guthabens inklusive Zinsen hat die EdB dort schon vermerkt. Nachdem der Kunde den Bogen ausgefüllt und unterschrieben zurückgeschickt hat, hat die EdB bis zu drei Monate für die abschließende Prüfung und Auszahlung der Ansprüche Zeit. Zum Jahreswechsel verkürzt sich die längste Bearbeitungszeit auf 30 Arbeitstage bei Einlagen. Bei Verbindlichkeiten aus dem Wertpapiergeschäft bleibt es bei der Drei-Monats-Frist. Der Kunde muss den von der EdB zugeschickten Bogen innerhalb eines Jahres zurückschicken, um seine Ansprüche geltend zu machen. Antworten auf häufig gestellte Fragen hat die EdB zudem auf ihrer Homepage zusammengefasst.

Moratorien der vergangenen Jahre

Die BaFin verhängt Moratorien über Banken in der Regel erst dann, wenn zuvor eingeleitete Maßnahmen, um die Bank zu stabilisieren, nicht gegriffen haben. Im Fall der Noa Bank hatten Privatkunden nur Einlagen bei der Bank. Kreditkunden der Bank sind aber verpflichtet, ihre monatlichen Raten weiter zu begleichen. Die BaFin verhängt nicht oft Moratorien, doch es gab eine Reihe von Fällen vor der Noa Bank:
- 9. Oktober 2008: Kaupthing Bank Niederlassung Deutschland (Aufhebung 22. Juni 2009),
- 15. September 2008: Lehman Brothers Bankhaus,
- 8. April 2008: Weserbank,
- 2. August 2006: Privatbank Reithinger,
- 7. April 2003: BFI Bank,
- 25. September 2002: Guthmann & Roth,
- 13. Mai 2002: BkmU Bank,
- 6. Mai 2002: Gontard & MetallBank.

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen