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In Flensburg wird entrümpelt So sieht das neue Punktekonto aus

Wer Polizeianweisungen ignoriert, zahlt künftig 70 Euro.

Wer Polizeianweisungen ignoriert, zahlt künftig 70 Euro.

(Foto: picture alliance / dpa)

Das Verkehrszentralregister wird zum 1. Mai grundlegend reformiert: Der Führerschein ist künftig schon bei 8 Punkten weg, nicht erst bei 18. Dafür werden die Punkte auch anders verteilt. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Seit fast 56 Jahren werden Verkehrssünder im Kraftfahrt- Bundesamt in Flensburg registriert, seit 40 Jahren sammeln sie dort auch Punkte. Jetzt wird das Verkehrszentralregister umfassend reformiert: Ab dem 1. Mai gilt nicht nur ein neuer Bußgeldkatalog, sondern auch ein komplett verändertes Punktesystem. Das Mehrfachtäter-Punktsystem, wie es korrekt heißt, wird zum Fahreignungs-Bewertungssystem. Und das Verkehrszentralregister wird vom sogenannten Fahreignungsregister abgelöst, das laut Bundesverkehrsministerium "einfacher, gerechter und transparenter" sein soll. Aber was bedeutet das konkret? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:

Wie ändert sich das Punktesystem?

Bis jetzt ist es so: Wer ein Bußgeld von mindestens 40 Euro aufgebrummt bekommt, der bekommt auch Punkte in Flensburg. Wie viele, hängt von Art und Schwere des Vergehens ab. Für Ordnungswidrigkeiten gibt es einen bis vier Punkte. In Kombination mit einem Regelfahrverbot sind es drei bis vier Punkte. Bei Straftaten im Straßenverkehr drohen fünf bis sieben Punkte in Flensburg. Häufen sich mehr als siebzehn Punkte an, ist der Führerschein auf jeden Fall weg.

Im neuen System ist das Ende der Skala schon früher erreicht, bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Dafür gibt es aber auch deutlich weniger Punkte zu verteilen: Los geht es bei Ordnungswidrigkeiten ab 60 Euro Bußgeld. Sie gelten als schwerer Verstoß und werden mit einem Punkt geahndet. Für besonders schwere Verstöße gibt es zwei Punkte. Das gilt für Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverboten und für bestimmte Straftaten. Drei Punkte werden bei Straftaten fällig, wenn gleichzeitig die Fahrerlaubnis entzogen wird. Darunter fallen beispielsweise Trunkenheitsfahrten.

Neu ist, dass es nur noch für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Punkte gibt, die eine unmittelbare Bedeutung für die Verkehrssicherheit haben. Straftaten wie Beleidigung oder Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz spielen im Bewertungssystem keine Rolle mehr. Auch Ordnungswidrigkeiten wie das unberechtigte Befahren der Umweltzone oder Verstöße gegen Kennzeichenregelungen bleiben punktefrei.

Was tut sich bei den Bußgeldern?

Dass es keine Punkte gibt, bedeutet nicht, dass die Delikte nicht geahndet würden. Viele Bußgelder fallen sogar deutlich höher aus. So zahlen Autofahrer, die ohne Plakette in der Umweltzone erwischt werden, künftig 80 statt 40 Euro. Ein fehlendes Kennzeichen kostet 60 Euro statt bisher 40.

Für Ordnungswidrigkeiten mit Verkehrsgefährdung gibt es weiterhin Punkte - und ebenfalls höhere Bußgelder. Wer sich beispielsweise mit dem Handy in der Hand am Steuer erwischen lässt, zahlt 60 Euro und bekommt einen Punkt. Die gleiche Strafe droht bei Verstößen gegen die Winterreifenpflicht oder wenn ein Kind im Auto nicht ausreichend gesichert ist. Bislang kostete das 40 Euro. Teurer werden unter anderem auch einfache Vorfahrtsverstöße, falsches oder rechtswidriges Verhalten an Schulbussen oder das Fahren ohne Zulassung. Wenn man Anweisungen der Polizei nicht befolgt, sind 70 statt 50 Euro fällig.

Welche Folgen hat der Punktestand?

Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Wer nicht mehr als drei Punkte gesammelt hat, wird aus Flensburg nichts hören, er ist dort lediglich vorgemerkt. Bei vier bis fünf Punkten folgt eine gebührenpflichtige Ermahnung (Kostenpunkt: 25 Euro) und der Hinweis, dass man einen Punkt abbauen kann, wenn man an einem Seminar teilnimmt. Dieses Seminar beinhaltet vier Sitzungen zu Verkehrspädagogik und Verkehrspsychologie und kostet insgesamt rund 400 Euro. Beim sechsten und siebten Punkt gibt es eine schriftliche Verwarnung. Die Chance für das Seminar ist dann aber vertan, Punkte abbauen ist nicht mehr möglich.

Mit dem achten Punkt ist klar: Der Fahrer ist zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet. Er muss seinen Führerschein auf Dauer abgeben und kann ihn erst nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung neu beantragen, frühestens nach sechs Monaten.

Sammelt ein Fahrer innerhalb kurzer Zeit viele Punkte, überschreitet er womöglich auch ohne vorherige Ermahnung die kritische Marke von sechs Punkten. Dann wird der Stand auf fünf heruntergesetzt.

Wann sind die Punkte verjährt?

Punkte in Flensburg werden irgendwann wieder gelöscht, das war im alten System so und wird auch so bleiben. Allerdings läuft das Verfahren künftig etwas einfacher. Bislang können sich die Löschfristen bei neuen Vergehen um bis zu fünf Jahre verlängern, bei Alkoholfahrten und anderen Straftaten auch darüber hinaus. Der Punkteabbau wurde dadurch deutlich erschwert. Ab Mai gelten hingegen neue, starre Fristen:

  • Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt verfallen nach 2,5 Jahren.
  • Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten mit zwei Punkten werden nach fünf Jahren getilgt.
  • Straftaten mit drei Punkten bleiben zehn Jahre lang im Register.

Was passiert mit alten Punkten?

Punktetabelle.JPG

Die gute Nachricht: Vergehen, für die es nach neuem Recht keine Punkte mehr gibt, werden automatisch aus dem Register gestrichen. Alle übrigen Einträge werden in das neue Punktesystem übertragen. Dabei gilt das folgende Schema: Ein bis sieben alte Punkte werden in bis zu drei neue Punkte umgewandelt. Acht bis dreizehn alte Punkte sind vier oder fünf neue Punkte. Vierzehn bis siebzehn alte Punkte sind sechs oder sieben neue Punkte. Achtzehn und mehr Punkte entsprechen im neuen System acht Punkten.

Für eingetragene Delikte gelten noch die alten Tilgungsfristen, alle Einträge, die ab dem 1. Mai dazu kommen, werden nach den neuen Fristen behandelt.

Wie kann man den Punktestand einsehen?

Wer den Überblick über seinen Punktestand verloren hat, kann die Eintragungen beim Kraftfahrtbundesamt abrufen. Das geht allerdings nur per Antrag. Das Formular kann man beim Kraftfahrtbundesamt herunterladen, außerdem ist eine beglaubigte Unterschrift oder eine Ausweiskopie nötig. Wer einen neuen Personalausweis besitzt, kann den Antrag auch online stellen. Das funktioniert aber nur, wenn die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet ist und man ein Kartenlesegerät besitzt.

Quelle: ntv.de

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