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Ausgleich von Differenzen So teilen Ehepartner ihre Rentenansprüche

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Mit dem Rentensplitting können Ehepartner ihre seit Beginn der Ehe gesammelten Rentenansprüche partnerschaftlich teilen.

Mit dem Rentensplitting können Ehepartner ihre seit Beginn der Ehe gesammelten Rentenansprüche partnerschaftlich teilen.

(Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Sie und Ihr Ehepartner haben sich im Laufe der Jahre stark unterschiedliche Rentenansprüche erarbeitet? Wer das ungerecht findet, kann im Alter auf eigenen Wunsch gegensteuern. Was Sie zum sogenannten Rentensplitting wissen müssen.

Erziehungszeiten, Pflegezeiten von Angehörigen oder deutliche Gehaltsunterschiede: Es gibt einige Gründe, weshalb die Rentenansprüche eines Ehepaars sich unterscheiden können. Das muss aber nicht zwingend so bleiben.

Denn mit dem sogenannten Rentensplitting können Ehepartner ihre seit Beginn der Ehe gesammelten Rentenansprüche partnerschaftlich teilen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) hin.

Und so funktioniert's: Auf einen gemeinsamen Antrag bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger hin gibt der Partner mit den höheren Ansprüchen einen Teil seiner Rentenanwartschaften an den anderen ab. Und zwar genau so viel, bis die gesetzlichen Rentenansprüche gleich hoch sind.

Ehepartner werden dann so gestellt, als hätten sie seit dem Beginn der Ehe gleich hohe Rentenansprüche erworben. Für eingetragene Lebenspartner ist das ebenfalls denkbar.

Diese Voraussetzungen gelten

Möglich ist das frühestens sechs Monate, bevor der jüngere Partner die Regelaltersgrenze erreicht, so die DRV.

Voraussetzung ist ein Eheschluss nach dem 31. Dezember 2001. Falls die Ehe zu diesem Zeitpunkt bereits bestand, müssen beide Ehegatten nach dem 1. Januar 1962 geboren sein. Außerdem müssen beide Partner mindestens 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten vorweisen können.

Verstirbt ein Ehepartner, kann der über lebende Partner das Rentensplitting auch allein herbeiführen. Das gilt aber nur dann, wenn zu Lebzeiten beider Partner noch kein Rentensplitting zulässig war. Für ein Rentensplitting zu Lebzeiten müsste bekannt sein, wer der Hinterbliebene sein wird, um abwägen zu können, ob das Rentensplitting oder eine spätere Hinterbliebenenrente günstiger ist.

Der Rentenversicherungsträger rechnet auf Anfrage aus, wie hoch die Rente und des Partners nach dem Rentensplitting wären. Außerdem können Probeberechnungen für Witwen-, Witwer- und gegebenenfalls Waisenrenten zur Verfügung gestellt werden.

Persönliche Beratung dringend empfohlen

Details können Interessierte der kostenlosen Infobroschüre "Rentensplitting - partnerschaftlich teilen" entnehmen, die die DRV auf ihrer Webseite zum Download bereitstellt. Auch unter der kostenfreien DRV-Servicenummer, 0800 10 00 48 00, erhalten Hilfesuchende weiteren Rat.

Mehr zum Thema

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt grundsätzlich, sich vor einem endgültigen Entschluss persönlich beraten zu lassen.

Der Grund: Eine einmal getroffene Entscheidung zum Rentensplitting kann nicht rückgängig gemacht werden, die finanziellen Folgen bleiben bis zum Lebensende bestehen.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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