Ratgeber

Ganz schön günstig Software aus zweiter Hand

In den letzten beiden Jahren ist der Markt für gebrauchte Software explosionsartig gewachsen - eine boomende Branche. Viele Unternehmen, aber auch Privatnutzer, sind von den Neupreisen der Softwarehersteller abgeschreckt. Ältere Versionen erledigen ebenso ihren Dienst, kosten aber nur einen Bruchteil. Besonders gefragt sind gebrauchte Softwarelizenzen bei Unternehmen, die kostengünstig einkaufen müssen oder auf einem bestimmten technischen Level ihren Unternehmensbestand einfrieren und deshalb ältere Versionen benötigen. Das Hauptgeschäft machen die auf gebrauchte Software spezialisierten Händler mit Standardprogrammen, also Betriebssystemen und Büroanwendungen.

Die Hersteller sehen den wachsenden Markt der Software aus zweiter Hand mit Argwohn. Die Zeiten sind vorbei als es sich hierbei um einen vernachlässigbaren Nischenmarkt handelte. So peilt beispielsweise die Münchener Firma U-S-C in diesem Jahr einen Umsatz von fünf Millionen Euro an. Die Beschaffung gebrauchter Softwarepakete ist leichter als viele denken. "Lizenzen werden frei, wenn Unternehmensbereiche fusionieren oder Firmen insolvent werden", weiß U-S-C-Geschäftsführer Walter Lang. Andere kaufen bei ihm neue Software ein und geben die alte in Zahlung.

Ungeklärte Rechtsfragen

Microsoft und andere Hersteller fühlen sich herausgefordert. Gerade versucht der Branchenprimus sein neuestes Betriebssystem in hohen Stückzahlen zu vertreiben. Um den Verkauf von Softwarepaketen aus zweiter Hand zu verhindern, beschreitet Microsoft ebenso wie andere Hersteller den Rechtsweg. Fachanwälte beklagen die unklare Rechtssituation in Deutschland, denn das Bürgerliche Gesetzbuch ist über hundert Jahre alt. Von Software hatte niemand eine Vorstellung. "Man hat der Einfachheit halber gesagt, wir behandeln Software wie einen körperlichen Gegenstand", erklärt Fachanwalt Robert Selk. Software ist rechtlich gesehen also das Gleiche wie ein Brot oder ein Auto. "Diese Regelungen sind natürlich schief, weil Software mittlerweile auch häufig aus dem Internet heruntergeladen und nicht mehr verkörpert wird", ist Selk überzeugt.

Wenn der Gesetzgeber keine Regelungen trifft, versucht der Hersteller die Bedingungen zu bestimmen. So ist der Weiterverkauf beispielsweise nach Meinung von Microsoft illegal, wenn Teile wie Verpackung mit Echtheitszertifikat, Buch, Lizenzurkunde und Original-CD mit dazugehörigem Produkt-Key fehlen. "Als Käufer sollte man sich schon vergewissern, dass der Verkäufer die Software auch weitergeben darf", mahnt Selk. Das klingt banal, doch der Softwarehersteller kann mit dem Verkäufer vertragliche Bestimmungen getroffen haben, welche die Weitergabe der Software untersagen.

Trotz der Fallstricke, die die Softwarehersteller einzuflechten versuchen: Auch als Käufer gebrauchter Software kann man sich im Internet bei Microsoft registrieren. Daher bleibt als entscheidender Faktor der Preis: Gebrauchte Software kostet oftmals nur ein Viertel.

Quelle: ntv.de

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