Ratgeber

Wer trödelt, muss zahlen Späte Steuererklärung kann künftig kosten

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Wer seine Steuererklärung bisher nicht bis Ende Mai schafft, kann verlängern. Doch solche Aufschübe sollen künftig ihren Preis haben. Mit der geplanten Verspätungsgebühr hat der Staat aber eigentlich ein ganz anderes Ziel im Kopf.

Wer seine Steuererklärung nicht innerhalb der vorgesehenen Frist abgibt, muss einem Medienbericht zufolge künftig automatisch 25 Euro Verspätungszuschlag je Verzugsmonat zahlen. Darauf hat sich nach Informationen des "Tagesspiegels" der Finanzausschuss des Bundestages bei der Beratung über das Steuermodernisierungsgesetz geeinigt.

Das neue Gesetz soll bestimmte Abläufe in der Finanzverwaltung vereinfachen und durch weitgehenden Verzicht auf schriftliche Belege dafür sorgen, dass mehr Bürger ihre Steuererklärung elektronisch abgeben. Ursprünglich hatte die Bundesregierung in dem Gesetz sogar das Ende der Steuererklärung auf Papier beschließen wollen, ist davon aber nach Protesten wieder abgerückt. Das Gesetz soll am Donnerstag vom Bundestag beschlossen werden.

Die meisten Steuerpflichtigen müssen ihre jährliche Erklärung bis 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt einreichen. Bisher fallen nicht sofort zusätzliche Kosten an, wenn die Frist versäumt wird. Zudem liegen Zwangsgelder oder Verspätungsaufschläge für säumige Kunden häufig im Ermessen der Steuerbehörden.

Die neue Regelung soll laut Gesetzentwurf dazu dienen, den Verwaltungsaufwand zu verringern, der bisher mit "streitanfälligen Ermessensentscheidungen über die Festsetzung von Verspätungszuschlägen" verbunden sei. Im ursprünglichen Entwurf aus dem Finanzministerium waren 50 Euro vorgesehen. Bei der Gesetzesberatung im Bundestag sei die Summe schließlich halbiert worden, heißt es in dem Zeitungsbericht. Das neue Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Quelle: ntv.de, lsc/dpa/AFP

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