Ratgeber

Freistellungsauftrag stellen Sparer verschenken Geld

Bei einer Konto- oder Depoteröffnung sollte auch gleich ein Freistellungsauftrag gestellt werden.

Bei einer Konto- oder Depoteröffnung sollte auch gleich ein Freistellungsauftrag gestellt werden.

Jeder sechste Sparer in Deutschland verschenkt bares Geld und stellt laut einer Studie bei seiner Bank keinen Freistellungsauftrag. Demnach lassen sich rund 16 Prozent der Anleger nicht im gesetzlich möglichen Rahmen von den Steuern auf ihre Kapitaleinkünfte befreien.

Besonders junge Sparer bezahlen oft Steuern für ihre Kapitaleinkünfte, obwohl sie die eigentlich nicht müssten. Denn sie versäumen es häufig einen Freistellungsauftrag für Kapitaleinkünfte bei Ihrer Bank zu stellen.

Rund 34 Prozent der 18- bis 29-Jährigen Sparer nehmen ihr Recht auf Freistellung nicht in Anspruch. Das ergab die Studie "Sparerkompass Deutschland 2012", die das Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag der Bank of Scotland erstellt hat. Wer seiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilt, muss auf Zinseinkommen bis zu 801 Euro keine Steuern zahlen. Für Verheiratete ist der Sparerpauschbetrag doppelt so hoch.

Auf alle Altersgruppen gesehen nutzten 16 Prozent der Sparer diese Möglichkeit nicht. Besonders leichtfertig gingen die Berliner und die Brandenburger mit ihrem Ersparten um: Hier stellten 26 und 25 Prozent ihre Zinsen nicht frei. Vorbildlich sparten dagegen die Hessen mit nur 7 Prozent ohne Freistellungsauftrag. Für den Sparerkompass befragte Forsa 1685 Personen zwischen 18 und 69 Jahren.

Bei einer Konto- oder Depoteröffnung sollte auch gleich ein Freistellungsauftrag gestellt werden. Auf diese Weise müssen Kunden auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne bis zu der genannten Grenze keine Steuern zahlen. Hat ein Anleger bei mehreren Banken Geldanlagen, muss der Freistellungsauftrag auf die diversen Institute anteilig verteilt werden. Das Finanzamt überprüft diese Angaben stichprobenartig.

Allerdings kann derjenige, der es versäumt hat einen Freistellungsauftrag zu stellen, zu viel gezahlte Steuern in der Einkommensteuererklärung zurückfordern. Bis Sparer das Geld zurückbekommen, kann aber je nach Bearbeitungszeit des zuständigen Finanzamtes einige Zeit vergehen. Die positiven Effekte des Zinseszinseffekts werden auf diese Weise verschenkt.

Für die Untersuchung wurden 1685 Sparer im Alter zwischen 18 und 69 Jahren. Die Befragung erfolgte im November und Dezember.

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Quelle: ntv.de, AFP/awi

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