Ratgeber

Gut verzinste Scala-Verträge Sparkasse darf Altkunden nicht kündigen

Verträge sind einzuhalten. Was selbstverständlich sein sollte, stellen Kreditinstitute und Bausparkassen derzeit infrage - und wollen teure Sparer loswerden. Zu unrecht. Die Ulmer Sparkasse muss ihr Versprechen über hochverzinste Sparverträge einhalten.

Angeblich soll Vertragstreue zum Markenkern der Sparkassen gehören.

Angeblich soll Vertragstreue zum Markenkern der Sparkassen gehören.

(Foto: picture alliance / dpa)

Im Streit um die Kündigung hoch verzinster Sparverträge bei der Sparkasse Ulm hat das Landgericht Ulm den Sparern den Rücken gestärkt. Dem Urteil zufolge kann die Bank ihre sogenannten Scala-Verträge nicht einfach beenden. Ein ordentliches Kündigungsrecht bestehe nach den gesetzlichen Vorschriften nicht, teilte das Gericht mit (Az. 4 O 273/13).

Hintergrund der Auseinandersetzung ist die anhaltende Niedrigzinsphase. Zwischen 1993 und 2005 hat die Ulmer Sparkasse die gut verzinsten Scala-Sparverträge mit Laufzeiten bis zu 25 Jahren herausgegeben. Nun haben sich die Verträge zu einer Last entwickelt und die wollte die Sparkasse loswerden.

Rund 22.000 dieser Verträge mit monatlichen Einzahlungen und hohen Bonuszinsen hatte die Bank verkauft. 14.000 Sparer sind auf ein Alternativangebot des Kreditinstituts eingegangen - wohl auch, weil ihnen sonst die Kündigung drohte. Offen ist nun, inwieweit die Sparkasse Ulm ihnen entgegenkommt, sollte sie nicht gegen das Urteil des Landgerichts vorgehen. Rund 8000 Sparer hatten das Alternativangebot abgelehnt. Etwa 4000 davon waren der Sparkasse wegen des hohen Guthabens auf ihren Sparverträgen ein Dorn im Auge. Sie haben sich nicht aus ihren Verträgen locken lassen und rund 60 von ihnen hatten die Bank verklagt.

Mit Erfolg. Das Gericht ließ auch Veränderungen des Zinsniveaus nicht als Begründung für eine Aufhebung oder Änderung der Verträge gelten. Auch nach den gesetzlichen Vorschriften zum Darlehensvertrag gebe es kein Kündigungsrecht. Das Landgericht Ulm verbot darüber hinaus der Sparkasse Ulm, die monatliche Sparrate der Scala-Verträge auf dem aktuellen Niveau einzufrieren. Der Kunde habe - wie einst im Werbeflyer dargestellt - das Recht, die monatliche Sparrate jederzeit auf bis zu 2500 Euro zu erhöhen oder auf bis zu 25 Euro abzusenken. Das sei durch den Werbeflyer Vertragsinhalt geworden, befand das Gericht.

Ein Sprecher der Bank kündigte an, sie würden das Urteil prüfen und dann über Rechtsmittel entscheiden.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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