Gut verzinste Altverträge Sparkasse lässt es auf Urteil ankommen
12.11.2014, 18:25 UhrDie Ulmer Sparkasse will gut verzinste Sparverträge am liebsten kündigen. Doch darauf wollen sich nicht alle Kunden einlassen. Vor Gericht sieht zunächst alles nach einem Vergleich aus, doch dann sperrt sich die Bank.
Im Rechtsstreit um die Kündigung lukrativer Sparverträge zwischen der Sparkasse Ulm und einem Kunden der Bank wird das Landgericht Ulm am 26. Januar ein Urteil fällen. Zuvor hatte die Sparkasse einen vom Gericht vorgelegten Vergleichsvorschlag abgelehnt. Der Prozess gilt als richtungsweisend für mindestens 60 weitere Sparer, die ebenfalls Klage eingereicht hatten.
Hintergrund des Streits ist die derzeitige Niedrigzinsphase. Zwischen 1993 und 2005 hat die Ulmer Sparkasse die gut verzinsten Scala-Sparverträge mit Laufzeiten bis zu 25 Jahren herausgegeben. Nun haben sich die Verträge zu einer Last entwickelt und die will die Sparkasse loswerden. Rund 22.000 dieser Verträge mit monatlichen Einzahlungen und hohen Bonuszinsen hatte die Bank verkauft. 14.000 Sparer sind inzwischen auf ein Alternativangebot des Kreditinstituts eingegangen - wohl auch, weil ihnen sonst die Kündigung drohte. Rund 8000 Sparer haben abgelehnt. Etwa 4000 davon sind der Sparkasse wegen des hohen Guthabens auf ihren Sparverträgen ein Dorn im Auge. Sie haben sich nicht aus ihren Verträgen locken lassen und rund 60 von ihnen haben die Bank verklagt.
Ihr Anwalt will vom Gericht grundsätzlich geklärt haben, ob die Bank die Verträge durch ein Schlupfloch doch beenden kann. Zudem will er wissen, ob die Sparkasse ihren Kunden eine Erhöhung der monatlichen Sparraten zu Recht verweigert hat.
Klage durch die Instanzen
In einer vorläufigen rechtlichen Beurteilung des Falles durch das Gericht deutete sich eine Niederlage für das Kreditinstitut an. Die Richter betonten, sie sähen keine Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung der Scala-Verträge. Auch die Weigerung der Bank, monatliche Sparraten zu erhöhen, beurteilten sie kritisch. Ein Vergleich scheiterte am Nein der Sparkasse. Sie beharrte auf einer maximalen Laufzeit bis zum Jahr 2020 - sechs Jahre unter der Forderung des Klägers. Offen ist jedoch, ob einzelne Sparer in anderen Verfahren auf den Vergleich eingehen werden. Das Urteil könnte Signalwirkung für die übrigen Kläger und die Sparer haben, die bislang nicht juristisch gegen die Bank vorgehen.
Fällt das Urteil zuungunsten der Sparkasse aus, dürfte das noch nicht das Ende sein. Beobachter gehen davon aus, dass die Sparkasse bei einer Niederlage Berufung einlegen und durch die Instanzen ziehen wird.
Quelle: ntv.de