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Arbeitslose Künstler Staat lockert strenge Regeln

Künstler hangeln sich oft von Engagement zu Engagement.

Künstler hangeln sich oft von Engagement zu Engagement.

(Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb)

Schauspieler und andere Beschäftigte der Kulturbranche erhalten künftig leichter Zugang zum Arbeitslosengeld. Das Bundeskabinett hat nun eine Regelung beschlossen, wonach nur über kurze Zeiträume Beschäftigte leichter die erforderlichen Anwartschaftszeiten erfüllen können. Vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise müssen sie künftig innerhalb der vergangenen zwei Jahre vor der Arbeitslosigkeit nur noch sechs Monate an Versicherungszeiten nachweisen.

Nach geltender Rechtslage gibt es Arbeitslosengeld nur, wenn der Antragsteller innerhalb der vergangenen zwei Jahre mindestens zwölf Monate versichert war. Vor allem Kulturschaffende sind jedoch oft nur für kurze Zeitabschnitte, etwa für die Dauer eines Filmprojekts, befristet beschäftigt. Daher ist es ihnen in vielen Fällen nicht möglich, die Anwartschaftszeit aufzubauen. Betroffen sind auch Personen aus anderen Branchen, deren Erwerbsbiographie regelmäßig unterbrochen wird.

Nicht für Großverdiener

Allerdings greift die vom Bundesarbeitsministerium eingebrachte Sonderregelung nicht für alle: Das letzte Jahresgehalt darf nicht über dem Durchschnitt aller Arbeitnehmer von 30.240 Euro gelegen haben. So solle vermieden werden, dass Arbeitnehmer, die in ihren kurzen Beschäftigungsmonaten ein überdurchschnittlich hohes Jahreseinkommen erzielten, in ihren beschäftigungsfreien Zeiten zusätzlich Arbeitslosengeld erhalten, erläuterte das Ministerium.

Die Dauer des mit weniger als zwölf Versicherungsmonaten erworbenen Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach dem Verhältnis zwischen Versicherungszeit und Anspruchsdauer von zwei zu eins: Nach sechs Monaten besteht ein Anspruch auf drei Monate Arbeitslosengeld, nach acht Monaten auf vier Monate und nach zehn Monaten ein Anspruch auf fünf Monate. Die Regelung wird zunächst auf drei Jahre befristet.

Quelle: ntv.de, rts

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