Grundrechtseingriff vertretbar Steuer-ID ist rechtens
01.02.2012, 15:05 UhrSeit 2008 hat jeder Bürger eine Steuer-Identifikationsnummer. Die gilt ein Leben lang, egal bei welchem Finanzamt man Steuern zahlt. Datenschützer sehen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gefährdet. Doch aus Sicht des Bundesfinanzhofs ist dieses Argument zu vernachlässigen.
Die Zuteilung von Steuer-Identifikationsnummern und die damit verbundene Datenspeicherung beim Bundeszentralamt für Steuern sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Die darin liegenden Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Steuerbürger sind durch das überwiegende Interesse des Gemeinwohls gerechtfertigt, hat der Bundesfinanzhof (BFH) nun entschieden (Az: II R 49/10).
Anders als die bisherigen Steuernummern werden die seit 2008 gültigen Identifikationsnummern bundeseinheitlich und auf Lebenszeit zugeteilt. Früher bekam man bei Umzügen in einen anderen Bezirk eine neue Steuernummer zugewiesen, was dem Fiskus den Überblick erschwerte. Mit der lebenslangen Nummer können Steuerzahler nun eindeutig identifiziert werden.
Wichtig für Steuergerechtigkeit
Dass dies ein Eingriff in das Recht der informationellen Selbstbestimmung sei, wollten die Richter nicht bestreiten Aufgrund des überragenden Allgemeininteresses an der Steuergerechtigkeit sei dieser Eingriff aber gerechtfertigt, heißt es in dem Urteil. Schließlich ermögliche die Nummer eine wirksame Kontrolle gegen Missbrauch, etwa bei Anträgen auf Kindergeld sowie beim Abzug von Kapitalertragsteuer.
Zudem bedeute die zentrale Erfassung auch "einen gewichtigen Abbau von Bürokratie" in der Steuerverwaltung. Aufgrund der Identifikationsnummer könne etwa die zutreffende und vollständige Erfassung der Alterseinkünfte bei der Einkommensteuer leichter und effektiver geprüft werden. Außerdem bilden die Identifikationsnummer und die dazu erfolgte Datenspeicherung eine wesentliche Voraussetzung für die elektronische Lohnsteuerkarte, die 2013 eingeführt werden soll.
Der Rechtsanwalt Florian Bartels, der die Kläger - eine 24-jährige Frau und ihr heute dreieinhalbjähriges Kind - vertritt, will nun Verfassungsbeschwerde einlegen. Die derzeit gültige Rechtslage führe dazu, dass man im Normalfall gar nicht erfahre, wer wann welche personenbezogenen Daten vom Bundeszentralamt für Steuern abgefragt habe. "Das ist ähnlich verfassungswidrig wie die Vorratsdatenspeicherung der Telefondaten", sagte Bartels Bayerischen Rundfunk.
Quelle: ntv.de, ino/dpa