Ratgeber

Schadenersatz für Bewerber? Suche nach Einsteigern ist Diskriminierung

Berufsanfänger zur Verstärkung des Teams gesucht: Mit einer Stellenanzeige, die sich nur an Einsteiger richtet, werden ältere Bewerber diskriminiert. Der Arbeitgeber verstößt so gegen das Gesetz und muss im Zweifelsfall Schadenersatz zahlen.

Bewerber müssen es nicht hinnehmen, wenn sich eine Stellenanzeige nur an Berufsanfänger richtet.

Bewerber müssen es nicht hinnehmen, wenn sich eine Stellenanzeige nur an Berufsanfänger richtet.

(Foto: dpa)

Jobsuchende müssen es nicht hinnehmen, wenn sich eine Stellenanzeige nur an Berufseinsteiger richtet. Sucht ei n Arbeitgeber nach Anfängern, werden ältere Bewerber systematisch ausgeschlossen. Darin ist ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu sehen - der Arbeitgeber muss abgelehnten Bewerbern möglicherweise sogar eine Entschädigung zahlen. Das teilt der Bund-Verlag mit. Er beruft sich dabei auf einen Beschluss des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf (Az.: 13 Sa 1198/13).

In dem verhandelten Fall hatte eine Rechtsanwaltskanzlei nach Berufsanfängern gesucht. Daraufhin bewarb sich ein 60 Jahre alter promovierter Rechtsanwalt - und wurde abgelehnt. Er klagte daraufhin vor Gericht und forderte 10.000 Euro Schadenersatz wegen Altersdiskriminierung.

Die Richter hatten allerdings erhebliche Zweifel daran, dass der Rechtsanwalt seine Bewerbung tatsächlich ernst meinte. Das Gericht signalisierte deshalb, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat, weil sie wohl rechtsmissbräuchlich ist. Nichtsdestotrotz sei bei der Stellenanzeige von einem diskriminierenden Inhalt auszugehen. Als das beklagte Unternehmen sich bereiterklärte, 2000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu spenden, nahm der Kläger schließlich seine Berufung zurück.

Grundsätzlich liegt die Beweislast für die Diskriminierung im Job beim Bewerber. Allerdings genügt oft schon ein Indiz, um die Beweislast umzukehren und den Arbeitgeber in Zugzwang zu bringen, wissen Experten. Dafür sind zunächst keine handfesten Beweise notwendig. Meist ließen sich nur die Stellenausschreibungen als Indizien verwenden. Denn darin hat der Kläger die Benachteiligung schwarz auf weiß. Aussagen aus dem Bewerbungsgespräch, etwa "Sie sind zu alt für unser junges Team", lassen sich dagegen vom Bewerber nur schwer beweisen.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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