Arbeitnehmer in der Pflicht Überstunden benötigen Beweise
14.11.2012, 10:59 UhrFür viele Angestellte ist es normal, Überstunden zu machen. Wer die zusätzlich geleistete Arbeit abrechnen möchte, muss sie aber auch belegen. Sogar ob die Mehrarbeit notwendig war, muss im Streitfall deutlich gemacht werden.

Wollen Arbeitnehmer die Bezahlung von Überstunden einklagen, müssen sie die Mehrarbeit nachweisen können. Auf einen Informationsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber können sie nicht vertrauen. Das hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden. Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin.
In dem Fall forderte ein Arbeitnehmer die Bezahlung seiner Überstunden. Er verlangte deswegen von seinem Arbeitgeber Auskunft über die geleistete Mehrarbeit. Ohne Erfolg. Grundsätzlich müsse der Arbeitnehmer die geleisteten Überstunden nachweisen. Außerdem sollte er zeigen können, dass die Mehrarbeit auch notwendig war. Zwar gebe es einen inzwischen gewohnheitsrechtlich anerkannten Auskunftsanspruch. Dieser bestehe aber nur, wenn der Arbeitnehmer in entschuldbarer Weise über den Umfang der Überstunden im Unklaren sei. Der Kläger habe hier aber nicht darlegen können, warum er die Überstunden nicht nachweisen kann.
Grundsätzlich gilt: Steht im Vertrag nichts zu Überstunden, muss der Arbeitnehmer auch keine leisten. Es sei denn, es tritt eine echte Katastrophe ein. Und das bedeutet im Arbeitsrecht nicht etwa die drohende Insolvenz, sondern ein Feuer im Bürogebäude oder eine Flutwelle, welche die Werkhalle zu überschwemmen droht. "Die meisten Verträge beinhalten eine Überstunden-Pauschalklausel. Ob die gilt, ist allerdings je nach Fall sehr unterschiedlich, ebenso wie die Rechtsprechung", sagt Michael Henn, Vorstandsmitglied des Verbandes deutscher Arbeitsrechtsanwälte in Stuttgart.
Als Überstunden zählen dabei alle Arbeitsstunden, die über das hinausgehen, was im Vertrag vereinbart und vom Vorgesetzten angeordnet wurde. Grundsätzlich regele das Arbeitszeitgesetz die Obergrenze für die Überstunden, erläutert Martina Perreng vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Und das besagt, dass die tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten darf. Im Ausnahmefall dürfen es an einem Arbeitstag auch zehn Stunden sein, wenn es innerhalb von sechs Monaten durchschnittlich bei acht Stunden pro Tag bleibt.
Quelle: ntv.de, dpa