Kind schwerbehindert Unfallverursacher zahlt Haus
19.08.2008, 11:54 UhrDas Landgericht Münster hat einem Unfallopfer eine Summe von insgesamt 266.000 Euro zugesprochen, um ein behindertengerechtes Haus bauen zu können. Ein Sprecher des Landgerichtes bestätigte entsprechende Informationen des Anwälte-Netzwerkes Eurojuris. Die Versicherung des Unfallverursachers muss sich mit der Summe an einem behindertengerechten Neubau beteiligen, der insgesamt 680.000 Euro kostete. Die Versicherung des Unfallverursachers wollte ursprünglich nur 65.000 Euro zahlen (Az.: 2 O 268/06).
Die Klägerin war durch den Verkehrsunfall als kleines Kind im Alter von zwei Jahren so schwer verletzt worden, dass sie immer auf die Hilfe Dritter angewiesen sein wird. Sie ist querschnittgelähmt und benötigt aufgrund eines Nervenabrisses an einem Halswirbel und einer Rückbildung des Gehirns einen Spezialrollstuhl. Die Mutter des Kindes und eine Schwester kamen bei dem Unfall ums Leben.
Die zum Unfallzeitpunkt von der Familie bewohnte Wohnung war nicht behindertengerecht. Eine Ersatzwohnung konnte - selbst mit Hilfe der Versicherung des Unfallgegners - nicht gefunden werden. Schließlich entschloss sich der Vater des behinderten Kindes zum Neubau eines Hauses. Das Gericht sah unter anderem ein Pflegebad, ein Betreuerschlafzimmer, eine Betreuertoilette, einen Therapieraum, einen Abstellraum für Therapiegeräte, einen Aufzug sowie die anteilige Vergrößerung von Fluren, Küchen und des Dachbodens in dem Neubau für geboten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: ntv.de