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Schulpflicht ist Usus Unlust ruft Jugendamt auf den Plan

Nein, es führt kein Weg daran vorbei - der Schulbesuch ist in Deutschland Pflicht. Dies müssen auch Eltern erfahren, die ihr Kind nicht gegen seinen Willen auf eine öffentliche Schule schicken möchten.

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Ein Schulbesuch soll Kindern auch die Gelegenheit verschaffen, in das Gemeinschaftsleben hineinzuwachsen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Das Jugendamt darf eingreifen, wenn ein elfjähriger Junge nicht zur Schule geht und die Eltern die Schulunlust ihres Kindes akzeptieren. Darüber hinaus, können diese zur Unterstützung eines Schulbesuchs ihres Kindes verpflichtet werden . Dies hat das Oberlandesgerichts Hamm (OLG) entschieden und mitgeteilt (Az.: 8 UF 75/12).

In dem Fall wohnt ein heute elfjährige Junge bei seinen Eltern. Bereits im ersten Schuljahr fehlte er an über 40 Tagen in der örtlichen Grundschule, von der ihn die Eltern im Jahre 2010 abmeldeten. In den nächsten Jahren besuchte er zwei weitere Grundschulen, an denen er nur wenige Tage blieb. Ein im Jahre 2012 unternommener Versuch, das Kind durch Lehrkräfte zu Hause zu unterrichten, um eine Wiedereingliederung in eine Schule vorzubereiten, scheiterte. Derzeit wird der Junge von seine Mutter, einer Informatikerin, unterrichtet und verfügt über einen altersgerechten Wissenstand. In der Vergangenheit lehnten es die Eltern ab, den Jungen gegen seinen Willen auf eine öffentliche Schule zu schicken.

Das OLG hat den Eltern das Recht zur Regelung der schulischen Angelegenheiten entzogen und dieses dem zuständigen Jugendamt übertragen. Dabei hat es vorerst davon abgesehen, das Kind aus dem elterlichen Haushalt herauszunehmen und die Eltern verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Junge der Schulpflicht nachkommt und ihn zum Schulbesuch zu motivieren.

Trotz des altersgerechten Wissensstandes sei das geistige und seelische Wohl des Kindes gefährdet. Im Hinblick auf die Weigerung des Kindes, zur Schule zu gehen, hätten die Eltern in der Erziehung versagt, befand das Gericht unter Berücksichtigung eines Gutachtens.

Demnach setzten die Eltern dem Kind keine Grenzen und Regeln, Pflichten seien ihm unbekannt. Da die Eltern die Schulpflicht des Kindes nicht akzeptierten und es in seiner Schulunlust förderten, würden dem Jungen die Bildungsinhalte einer weiterführenden Schule vorenthalten. Die Mutter werde trotz ihrer Ausbildung nicht in der Lage sein, sämtliche Lerninhalte einer weiterführenden Schule adäquat zu vermitteln. Ein Schulbesuch solle Kindern auch die Gelegenheit verschaffen, in das Gemeinschaftsleben hineinzuwachsen, so das Gericht.

Quelle: ntv.de, awi

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