Ratgeber

Zu krank zum Arbeiten Urlaubsanspruch geht verloren

Beim Ausgleich für nicht genommenen Urlaub zieht der Europäische Gerichtshof in einem aktuellen Urteil Grenzen: Nach jahrelanger Krankheit kann kein Geld für entgangenen Urlaub beansprucht werden.

Wer jahrelang zu krank für den Urlaub ist, kann nach einigen Jahren kein Geld für die entgangene Freizeit verlangen. Dies hat nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Az.: C-214/10). Ansprüche auf finanzielle Abgeltung von Urlaub, den man wegen Krankheit nicht nehmen konnte, sind demnach nicht unbegrenzt möglich.

Bei dem Urteil ging es um einen Mann, der 2002 einen Herzinfarkt erlitten hatte und für arbeitsunfähig erklärt wurde. Das Arbeitsverhältnis endete jedoch erst 2008. Der Mann verlangte die Abgeltung des nicht genommenen Jahresurlaubs für die Jahre 2006, 2007 und 2008 und klagte. Das Landesarbeitsgericht Hamm befand jedoch, auch gemäß des Tarifvertrags sei der Anspruch erloschen.

Der Europäische Gerichtshof bestätigte diese Einschätzung nun. Das Recht auf unbegrenztes Ansammeln von Urlaubsansprüchen während eines langen Zeitraums der Arbeitsunfähigkeit entspreche nicht dem Zweck des Urlaubsanspruchs. Der Urlaub solle nämlich dem Arbeitnehmer ermöglichen, "sich von seiner Arbeit zu erholen und über einen Zeitraum für Entspannung und Freizeit zu verfügen".

Die Ruhezeit müsse nicht unbedingt im laufenden Kalenderjahr, sondern könne auch später genommen werden. "Überschreitet der Übertrag aber eine gewisse zeitliche Grenze, so fehlt dem Jahresurlaub seine positive Wirkung für den Arbeitnehmer im Hinblick auf den in der Erholungszeit bestehenden Zweck", entschieden die Richter. Wer mehrere Jahre lang arbeitsunfähig sei, habe daher nachträglich keinen Anspruch auf Geld für nicht genommenen Urlaub.

Quelle: ntv.de, dpa

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