Ratgeber

Verfassungsgericht entscheidet Urteil über Namensketten

Das Bundesverfassungsgericht urteilt heute über das gesetzliche Verbot, sich bei einer Heirat drei oder mehr Nachnamen zuzulegen.

Geklagt haben ein Münchner Anwalt und seine Frau. Sie hat nach der Heirat seinen Doppelnamen angenommen, will aber ihren eigenen Nachnamen hinzufügen - was nach geltendem Recht unzulässig ist. Solche Ehenamen mit mehr als einem Bindestrich verbietet das Bürgerliche Gesetzbuch seit 1993. In der mündlichen Verhandlung Mitte Februar hatten die Karlsruher Verfassungshüter ein gewisses Verständnis für die Kläger gezeigt.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte in der Verhandlung Mitte Februar das Verbot verteidigt, weil es sonst die Möglichkeit zur Bildung unbegrenzter Namensketten gäbe.

Quelle: ntv.de

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