Ratgeber

Immobilien-Kredite Veräpplung per Verordnung

Nach der Umsetzung der neuen Verbraucherkreditrichtlinie im Juni soll nun Schluss mit Lockvogelangeboten sein. Allerdings sorgt die gleichzeitig neu gefasste Preisangabenverordnung für ungeahnte Fallstricke.

Zinsen_Euro.jpg

Die EU regelt viel, aber nicht alles wird besser.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Bislang konnten sich Verbraucher bei der Einholung von Angeboten auf einen Vergleich des anfänglichen effektiven Jahreszinses verlassen. Grundlage für die Berechnung des effektiven Jahreszinses war, dass alle Kreditkosten bezogen auf die Zinsbindungszeit mit in die Berechnung eingeflossen sind. Dies hat die jetzt gültige Preisangabenverordnung aufgeweicht und bietet den Banken und Sparkassen die Möglichkeit, den Effektivzinssatz deutlich geringer aussehen zu lassen, als er in Wirklichkeit ist.

Der Anhang zu Artikel 6 der Preisangabenverordnung legt die Berechnungsvorschriften für den Effektivzins detailliert fest. Hier findet sich jedoch ein Zusatz, mit weitreichenden Folgen für die Verbraucher. Dauert die Rückzahlung länger als die Zinsbindung, fließt der aktuell gültige Zinssatz für variable Darlehen mit ein. Beträgt beispielsweise der Zins für einen acht Jahre laufenden Immobilien-Kredit 3,55 Prozent und der für variable Darlehen 2,5 Prozent für die voraussichtliche Restlaufzeit, sinkt der Effektivzins auf 2,92 Prozent. Dieser Zinssatz ist fern aller Realität, denn niemand kann vorhersagen, wie hoch der variable Zinssatz nach acht Jahren tatsächlich ausfällt. Zudem ist es in Deutschland unüblich, einen Immobilienkredit über längere Zeit mit einem variablen Zinssatz laufen zu lassen.

Erste Angebote mit Ticksereien

Nach Angaben der Sachverständigen-Societät Vogelsang & Sachs war diese Trickserei bei den Konditionen bereits auf der Internetseite der Stadtsparkasse Düsseldorf zu finden. Andere Banken würden ähnlich kalkulieren, hieß es in der Mitteilung. Banken, die weiterhin nach der alten Methode den Effektivzins berechnen, riskieren demnach sogar eine Abmahnung, da sie gegen die neue Preisangabenverordnung verstoßen.

Verbraucher, die jetzt nach einem Immobilien-Kredit suchen, dürfen sich durch die ehemals sehr transparente Effektivzinsberechnung nicht täuschen lassen. Jetzt müssen sie Nominalzins während der vereinbarten Zinsfestschreibungszeit sowie weitere Kosten, die Banken und Sparkassen eventuell in Rechnung stellen, wieder selbst vergleichen. Unser Immobilien-Kreditvergleich lässt diese Trickserei auch nicht zu. Angebote sind so transparent vergleichbar.

Quelle: ntv.de

ntv.de Dienste
Software
Social Networks
Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen