Ratgeber

Verkaufte Daten Verbraucher siegen vor Gericht

Im Kampf gegen ungebetene Werbeanrufe haben Verbraucher jetzt bessere Karten. Nach einem Urteil des Landgerichts Traunstein dürfen Käufer von Kontaktdaten keine Personen anrufen, ohne vorher zu prüfen, ob die Betroffenen damit einverstanden sind (Az.: 7 O 318/08). Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen die Firma Wenatex geklagt. Das Gericht verurteilte das Unternehmen zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 Euro.

Erst prüfen, dann anrufen

Wenatex hatte von einem österreichischen Meinungsforschungsinstitut personenbezogene Daten gekauft und damit eine Marketingaktion per Telefon gestartet. Eine angerufene Verbraucherin beschwerte sich. Weil das Unternehmen schon in der Vergangenheit wegen unerlaubter Telefonwerbung aufgefallen war, leiteten die Verbraucherschützer ein Vertragsstrafeverfahren ein. Das Unternehmen machte vor Gericht geltend, die Betroffene habe sich gegenüber dem Institut einverstanden erklärt, angerufen zu werden. Nach Ansicht der Richter bezog sich das Einverständnis aber nur auf eine bestimmte Studie, nicht auf weitergehende Werbeaktionen. Das Unternehmen hätte diesen Sachverhalt vorher prüfen müssen - vor allem, weil das Institut, von dem die Daten bezogen wurden, im Ausland sitzt. Und dort könnten andere Rechtsvorschriften gelten.

Quelle: ntv.de

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