Ratgeber

Anrechnung auf ALG II Verletztenrente als Einkommen

Eine Verletztenrente ist bei der Berechnung des Arbeitslosengeld II als Einkommen zu werten und somit voll anzurechnen. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden (Az.: B 11b AS 15/06 R).

"Die Verletztenrente soll (...) als Lohnersatz den Lebensunterhalt des Versicherten sicherstellen", begründete der Senat 11b die Entscheidung. Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind Einkünfte, wenn es sich um zweckbestimmte Einnahmen handelt, um Zuwendungen zur Wohlfahrtspflege oder um Entschädigungen. Keine dieser Ausnahmen lägen hier vor, urteilten die Kasseler Richter.

Der aus Thüringen stammende Kläger hatte 1992 einen Arbeitsunfall erlitten, der seine Erwerbsfähigkeit um 30 Prozent gemindert hatte. Er erhielt eine Teilverletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung von zuletzt knapp 325 Euro monatlich. Zusammen mit seiner Ehefrau hatte er die Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung Arbeitssuchender (ARGE) verklagt, in der die Bundesagentur für Arbeit und die kommunalen Sozialämter zusammenarbeiten. Die ARGE des Landkreises Nordhausen hatte bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II die Verletztenrente voll auf das Einkommen angerechnet. Die Kläger waren der Meinung, diese sei von der Einkommensanrechnung auszunehmen.

Mit ihrer Auffassung waren die Kläger bereits beim Landessozialgericht Thüringen gescheitert. Obwohl inhaltlich gleicher Meinung wie die Kollegen in Erfurt hob das Bundessozialgericht das Urteil auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung zurück. Es gebe noch Klärungsbedarf bei den Einkünften der Klägerin, hieß es dazu in Kassel.

Quelle: ntv.de

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