Hausfriedensbruch Vermieter in der Wohnung
26.02.2008, 07:55 UhrDas Hausrecht an der Mietwohnung hat allein der Mieter. Er darf daher die Türschlösser tauschen oder fristlos kündigen, wenn der Vermieter sich zum Beispiel mit einem Zweitschlüssel in Abwesenheit des Mieters Einlass in die Wohnung verschafft.
Darauf weist der Deutsche Mieterbund in Berlin hin. Denn wer unbefugt in eine Mietwohnung eindringt, begeht Hausfriedensbruch. Das gelte auch für den Vermieter. Vermieter dürfen noch nicht einmal einen Zweitschlüssel haben, fügt der Mieterbund hinzu.
Denn ohne Wissen oder gegen den Willen des Mieters dürfen Vermieter die Wohnung nicht betreten. Es ist allein Sache des Mieters, wen er in die Wohnung lässt und wen nicht. Daher darf der Vermieter dem Mieter auch keine Vorschriften über den Empfang von Besuchern machen.
Quelle: ntv.de