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Angeklagte schwänzen Verhandlung Versäumnisurteil gegen Redtube-Abmahner

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Zahlreiche Redtube-Nutzer klagen gegen fragwürdige Streaming-Abmahnungen. Die zuständige Kanzlei U+C versucht, die Verfahren zu verschleppen. Jetzt werden die Abmahner verurteilt. Vor Gericht ließen sie sich nicht blicken.

Unklar ist, wie viele der Abgemahnten widerspruchslos gezahlt haben.

Unklar ist, wie viele der Abgemahnten widerspruchslos gezahlt haben.

(Foto: n-tv.de)

Mit Massenabmahnungen gegen Porno-Konsumenten h at die Kanzlei Urmann und Collegen (U+C) im vergangenen Dezember für große Verunsicherung unter Streaming-Nutzern gesorgt. Doch der vermeintliche Abmahn-Coup entwickelt sich für die Kanzlei zum Bumerang. Jetzt hat das Amtsgericht Potsdam ein Versäumnisurteil gegen U+C und deren Mandantin The Archive verhängt, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist.

Zur Erinnerung: Anfang Dezember hatte U+C zehntausende Abmahnungen an Nutzer verschickt, die sich auf dem Porno-Portal Redtube angeblich widerrechtlich eingestellte Videos angesehen haben sollen. Ihr Argument: Beim Streaming werden die Filme im Cache zwischengespeichert. Bei urheberrechtlich geschütztem Material sei das ein illegaler Download. 250 Euro pro konsumiertem Video verlangten die Anwälte im Auftrag der Rechteinhaberin The Archive.

Mehrere Anwälte reichten daraufhin ihrerseits Klage gegen The Archive ein. Ihr Ziel: Die gerichtliche Feststellung, dass Streaming über ein legales Portal keine Urheberrechtsverletzung sei. U+C hatte naturgemaß kein Interesse an einer baldigen Kläurng und soll nach Informationen von heise.de die Verfahren mit Anträgen auf Fristverlängerungen verschleppt haben. So auch in dem Fall, den die Kanzlei ANKA vor das Amtsgericht Potsdam gebracht hat.

Kein Zweifel an der Unrechtmäßigkeit

Trotz mehrfacher Fristverschiebungen auf Wunsch der Beklagten waren weder U+C noch ein Vertreter von The Archive zu dem Termin erschienen. In der mündlichen Verhandlung ließ das Gericht keinen Zweifel daran, dass es die betreffende Abmahnung für unrechtmäßig hält und verhängte ein sogenanntes Versäumnisurteil: Vorerst stehe fest, "dass der Firma 'The Archive AG' kein Unterlassungsanspruch und kein Zahlungsanspruch zusteht". Außerdem müsse die Firma die Kosten des Verfahrens tragen.

Der IT-Rechtler Thomas Stadler zweifelt allerdings daran, dass dem ANKA-Mandanten damit geholfen ist. Unabhängig vom Ausgang des Prozesses müsse zunächst der Kläger für die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltskosten eintreten. Gewinnt er den Fall, muss ihm The Archive die Kosten zwar erstatten. In der Praxis dürfte es aber schwierig sein, diesen Anspruch auch durchzusetzen. Denn inzwischen ist klar, dass es sich bei The Archive lediglich um eine Briefkastenfirma handelt, bei der es wohl nichts zu holen gibt.

Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, die das Klagerisiko trägt, kann versuchen, Anwaltskosten und eventuell gezahlte Abmahngebühren direkt bei U+C einzutreiben. Derzeit läuft vorm Amtsgericht Regensburg ein Verfahren gegen U+C, in dem mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Abmahnkanzlei geprüft werden.

Quelle: ntv.de, ino

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