Ratgeber

Autoversicherung absurd Vollkasko ist manchmal billiger als Teilkasko

Ein Totalschaden im ersten Jahr? Die Vollkaskoversicherung bezahlt oft den vollen Kaufpreis, die Teilkasko nicht.

Ein Totalschaden im ersten Jahr? Die Vollkaskoversicherung bezahlt oft den vollen Kaufpreis, die Teilkasko nicht.

(Foto: imago/Future Image)

Eine Vollkaskoversicherung zahlt auch für Schäden am Auto, die man selbst verursacht hat. Das tut die Teilkasko nicht. Warum ist der Rundum-Schutz trotzdem manchmal die günstigere Variante?

Ein Kratzer im neuen Auto? Unerfreulich. Die meisten Käufer gönnen ihrem Neuwagen deshalb erstmal eine Vollkaskoversicherung. Die kommt für alle Schäden auf, auch bei Vandalismus oder eigenem Verschulden. Nach drei bis vier Jahren folgt dann meist der Wechsel in die Teilkasko. In vielen Fällen ist sie günstiger – aber längst nicht in allen. Unter bestimmten Bedingungen zahlten Autofahrer für den Vollkaskoschutz bis zu 70 Prozent weniger als für die Teilkasko, hat das Vergleichsportal Check24 errechnet.

Für die Stichprobe wurden zwei Beispielfahrzeuge ausgewählt: Ein Mitsubishi Colt II Turbo sowie ein Mini Cooper Works Cabrio. In beiden Fällen waren die Halter 1960 geboren und männlich. In der Haftpflichtversicherung waren sie in Schadensfreiheitsklasse 36 eingestuft und die gleiche Schadenfreiheitsklasse galt folglich auch in der Vollkaskoversicherung.

Beim Mitsubishi waren die Unterschiede besonders auffällig. Etwa bei der AllSecur Versicherung. Über 470 Euro legt der Halter hier für den Teilkaskoschutz hin. Für die Vollkasko sind es nur rund 210 Euro - ein Unterschied von 55 Prozent. Noch erstaunlicher ist das Preisgefälle bei der Bavaria Direkt. Sie nimmt für die Teilkaskopolice fast 1090 Euro. Doch wer die zahlt, ist selber schuld: Die leistungsstärkere Vollkasko kostet nämlich nur etwa 260 Euro, also 76 Prozent weniger. Auch bei Axa easy und DEVK gibt es Unterschiede von weit über 60 Prozent. Nicht ganz so drastisch fällt das Bild beim Mini Cooper aus. Doch auch hier boten drei der untersuchten fünf Versicherer den Vollkaskoschutz um rund 40 Prozent günstiger an.

Alles eine Frage der Klasse

Wie kann es sein, dass man bei ein und demselben Versicherer für deutlich mehr Leistung deutlich weniger bezahlt? Der wichtigste Grund ist die Schadenfreiheitsklasse. Weil die Vollkaskoversicherung auch selbstverschuldete Schäden erstattet, belohnt sie Fahrer, die lange unfallfrei unterwegs sind. Wer zum ersten Mal ein Fahrzeug Vollkasko versichert, wird in der Regel in die gleiche Schadenfreiheitsklasse wie in der Haftpflichtversicherung eingestuft. Das kommt langjährig Versicherten entgegen.

Die Teilkasko übernimmt dagegen nur Schäden, an denen der Halter nicht direkt beteiligt ist. Etwa durch Diebstahl, Kabelbrand, Kurzschluss, Unwetter oder Marderbisse. Die Kosten lassen sich kaum beeinflussen. Entscheidend sind vor allem Typ- und Regionalklasse, also welches Auto versichert wird und wo. Nicht aber, wer damit fährt.

Typ- und Regionalklassen gibt es auch in der Vollkaskoversicherung. Allerdings müssen das nicht unbedingt die gleichen sein wie in der Teilkasko. Angenommen, ein Modell ist laut Statistik eher selten in Unfälle verwickelt, aber dafür bei Dieben begehrt. Dann ist die Typklasse der Vollkasko günstiger als die der Teilkasko. So ähnlich ist es auch mit der Regionalklasse. In manchen Zulassungsbezirken sieht die Unfallschadenbilanz deutlich besser aus als die Diebstahlstatistik. Gerade hier lohnt es sich dann, Voll- und Teilkaskobeiträge gegenüberzustellen. Insbesondere dann, wenn man in einer günstigen Schadenfreiheitsklasse unterwegs ist.

Neuwertentschädigung nur in der Vollkasko

Bei Neuwagen ist der Vollkaskoschutz meist auch dann sinnvoll, wenn er spürbar mehr kostet als die Teilkasko. Bei einem Totalschaden zahlt die Teilkasko nämlich nur den Zeitwert. Nun ist ein Neuwagen bekanntlich schon 20 bis 30 Prozent weniger wert, sobald er den Hof des Händlers verlässt. Wenn das 40.000 Euro-Auto nach einem halben Jahr gestohlen wird, kann es also gut sein, dass die Versicherung nur noch 30.000 Euro erstattet. Wer das vermeiden will, sucht sich eine Vollkaskoversicherung mit Neuwertentschädigung. Diese greift dann - je nach Tarif – in den ersten drei bis 24 Monaten. In dieser Zeit gibt es bei einem Diebstahl oder Totalschaden den Kaufpreis zurück. Bei manchen Versicherern gibt es diese Regelung sogar für Gebrauchtwagen.

Quelle: ntv.de, ino

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen