Ratgeber

Erbe vor Gericht Wann Prozesskosten absetzbar sind

Prozesskosten von der Steuer abzusetzen, ist gar nicht so einfach. Zwar gibt es die Möglichkeit, diese als außergewöhnliche Belastung anzugeben. Doch das Finanzamt erkennt diese nur unter einer wichtigen Voraussetzung an.

Verfahrenskosten werden vom Finanzamt nur anerkannt, wenn der Prozess existenziell ist.

Verfahrenskosten werden vom Finanzamt nur anerkannt, wenn der Prozess existenziell ist.

(Foto: dpa)

Außergewöhnliche finanzielle Belastungen kann man nur in bestimmten Fällen von der Steuer absetzen. Doch gilt dies auch für Prozesskosten zur Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen bei einem Streit um eine Erbschaft?

Nein, entschied das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht (Az.: 2 K 256/12), wie die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Denn ein Verfahren ist in diesem Fall nicht existenziell.

In dem verhandelten Fall hatte ein Vater seine Tochter enterbt. Die Tochter machte daraufhin gegen die Erbin ihres verstorbenen Vaters gerichtlich Auskunfts- und Pflichtteilsansprüche geltend. Dabei fielen Kosten in Höhe von rund 6000 Euro an. Die Erbin erkannte schließlich die Ansprüche an. Die Zwangsvollstreckung zeigte aber, dass die Erbin weder in der Lage ist, die anerkannte Forderung in Höhe von rund 43.000 Euro noch die angefallenen Gerichts- und Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Die Tochter will die Prozesskosten daraufhin bei ihrer Einkommensteuer absetzen. Das Finanzamt lehnt das aber ab. Dagegen klagte die Tochter.

Ohne Erfolg. Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht gab dem Finanzamt recht. Demnach können laut Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes die Kosten eines Zivilprozesses lediglich als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn die Durchführung eines Verfahrens der einzige Weg war, das Klageziel zu erreichen. Das sei im Streitfall nicht so. Es gehe hier um Auskunfts- und Pflichtteilsansprüche, die die Klägerin gegenüber den Erben ihres verstorbenen Vaters geltend gemacht hatte. Damit waren keine existenziell wichtigen Bereiche betroffen. Die Klägerin sei letztlich ein Prozessrisiko eingegangen, mit dem Ziel, eine Vermögensbereicherung zu erzielen, begründete das Gericht sein Urteil.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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