Gefährliche Arbeit Wann gibt es Schmerzensgeld?
13.01.2009, 12:14 UhrBei einem Arbeitsunfall haben Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in einem jetzt bekanntgewordenen Urteil. Eine Ausnahme gilt nach dem Richterspruch allenfalls, wenn der Arbeitgeber oder ein Arbeitskollege den Arbeitsunfall vorsätzlich verursacht hat (Urteil vom 16.10.2008 Az.: 10 Sa 412/08).
Das Gericht wies damit die Klage eines Verzinkers auf Zahlung von Schmerzensgeld ab. Der Mann hatte beim Reinigen eines Rohres durch eine Verpuffung die Sehkraft seines rechten Auges ganz verloren. Die Schadensregulierung des Arbeitsunfalls hatte die Berufsgenossenschaft übernommen. Unabhängig davon verlangte der Kläger ein angemessenes Schmerzensgeld vom Arbeitgeber.
Das Landesarbeitsgericht sah für diese Forderung jedoch keine rechtliche Grundlage. Das Sozialversicherungsrecht habe gerade den Zweck, den Arbeitgeber und die Arbeitskollegen von der Haftung bei "Personenschäden" freizustellen. Das beziehe sich auch auf die Zahlung von Schmerzensgeld.
Quelle: ntv.de