Ratgeber

Plötzlich arbeitslos Was bei Jobverlust zu tun ist

Rund 250.000 Arbeitslose mehr erwartet die Bundesregierung aufgrund der Konjunkturkrise. Für die Betroffenen bedeutet dies meist deutliche finanzielle Einbußen.

Was muss ich bei drohender Arbeitslosigkeit als erstes tun?

Wird einem Arbeitnehmer gekündigt oder läuft sein Vertrag aus, muss er sich spätestens drei Monate vor Ende der Beschäftigung bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden. Wer kurzfristiger vom Ende seiner Beschäftigung erfährt, hat eine Frist von drei Tagen. Die Meldung ist auch telefonisch möglich.

Wie viel Arbeitslosengeld erhalte ich?

Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG-I) hat, wer vor dem Jobverlust innerhalb von zwei Jahren mindestens ein Jahr Geld in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Die Höhe ist gedeckelt und richtet sich nach dem bisherigen Verdienst, ist aber unabhängig vom Vermögen. Arbeitslose ohne Kinder erhalten etwa 60 Prozent ihres Nettogehalts, mit Kindern sind es 67 Prozent. Das ALG-I wird grundsätzlich zwölf Monate gezahlt, Ältere erhalten es bis zu 24 Monate. Das ALG-II richtet sich nach der Bedürftigkeit: Es bekommt, wer auch mit ALG-I unter einer bestimmten Grenze liegt und wer kein ALG-I mehr erhält. Hier wird das Vermögen geprüft.

Erhalte ich bei einer Kündigung automatisch eine Abfindung?

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Teilweise bieten Arbeitgeber eine solche an, wenn der Arbeitnehmer im Gegenzug auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Da Kündigungen formale Fehler enthalten können, raten einige Arbeitsrechtsanwälte Gekündigten zu einer Klage gegen ihre Entlassung. Die Frist dafür beträgt drei Wochen. Besteht für Arbeitgeber die Aussicht, den Prozess zu verlieren, zahlen sie häufig eine Abfindung - denn ein Urteil würde für sie teuer. Verliert der Arbeitnehmer, muss er die Prozesskosten tragen. Hält ein Arbeitgeber bei einer Kündigung mit Abfindung die Kündigungsfrist nicht ein, wird das Geld meist auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Abfindungen sind steuerpflichtig.

Bin ich als Arbeitsloser kranken- und rentenversichert?

Wer seine Arbeit verliert, wird von der Arbeitsagentur automatisch gesetzlich krankenversichert. Wer zuvor privat versichert war, dessen Beiträge übernimmt die Arbeitsagentur unter Bedingungen bis zur Höhe der Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse. Die Arbeitsagentur übernimmt auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeitslose, die im Jahr vor ihrer Arbeitslosigkeit rentenversicherungspflichtig beschäftigt waren. Da die Beiträge wegen des geringeren Arbeitslosengeldes niedriger sind, sinkt auch der Rentenanspruch.

Was ist mit meiner privaten Altersvorsorge?

Eine gesetzliche Regelung gibt es nicht, die meisten Versicherer zeigen sich bei Arbeitslosigkeit aber gesprächsbereit für individuelle Lösungen. Möglich ist meist das Aussetzen der Beiträge für einen bestimmten Zeitraum. Das Geld muss dann später, oft mit Zinsen, nachgezahlt werden, oder der Vertrag verlängert sich entsprechend. Bei einer Kündigung drohen, vor allem bei älteren Verträgen, hohe Einbußen. Riester-Verträge können bei Arbeitslosigkeit beitragsfrei gestellt oder die Beiträge gesenkt werden. In diesem Fall sinken dann aber die staatlichen Zuschüsse oder sie entfallen ganz.

Was mache ich mit meiner Berufsunfähigkeitsversicherung?

Der Bund der Versicherten rät Verbrauchern, alles zu versuchen, um den Vertrag aufrecht zu erhalten. Besonders wichtig ist dies, wenn der Vertrag schon lange läuft. Wer vereinbart, seine Beiträge zeitweise auszusetzen, ist in diesem Zeitraum nicht abgesichert, sollte er berufsunfähig werden. Anders ist das bei der Stundung der Beiträge - dann allerdings müssen die Beiträge mit Zinsen irgendwann nachgezahlt werden.

Quelle: ntv.de

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