Ratgeber

Fatales Frühstück Wenn der Restaurantstuhl zusammenkracht

Was bei Beobachtern durchaus für Heiterkeit sorgen kann, ist für Betroffene bisweilen schmerzhaft. Das muss ein Gast bei einem Restaurantbesuch erfahren, dessen Stuhl zusammenbricht und der sich dabei verletzt. Der Streit um Schadenersatz landet vor Gericht.

Restaurantbetreibern ist lediglich eine Sichtkontrolle ihres Mobiliars zuzumuten.

Restaurantbetreibern ist lediglich eine Sichtkontrolle ihres Mobiliars zuzumuten.

(Foto: imago/Westend61)

Betreiber von Gaststätte müssen nur in beschränktem Rahmen die Sitztauglichkeit des Mobiliars ihres Restaurants kontrollieren. Dies hat das Landgericht Magdeburg entschieden (Az.: 10 O 1311/15).

In dem verhandelten Fall besuchte ein Ehepaar morgens ein Restaurant in Magdeburg, um zu frühstücken. Als sich der Ehegatte auf einen Stuhl setzen wollte, brach dieser auseinander und der Mann stürzte zu Boden. Bei diesem Sturz verletzte er sich erheblich. Ursache des Zusammenbruchs war ein Defekt des Stuhles, der für den Verunglückten nicht ersichtlich war.

Da der Gast der Meinung war, dass der Restaurantbetreiber das Sitzmöbel nicht ausreichend auf Stabilität kontrolliert hatte, klagte er auf 3000 Euro Schmerzensgeld sowie auf Ausgleich des durch den Unfall verursachten Verdienstausfalls in Höhe von 7000 Euro.

Die Forderung wurde abgewiesen. Obwohl es den Vorfall ausdrücklich bedauerte, führte das Landgericht aus, dass es Lebensbereiche gibt, in denen ein Unglück eintreten kann und trotzdem dem Schädiger kein schuldhaftes Verhalten zuzuschreiben ist.

Demnach hat ein Gastwirt zwar grundsätzlich dafür Sorge zu tragen, dass von den Örtlichkeiten und dem Inventar der Gaststube keine Gefahren ausgehen. So muss der Betreiber auch sein Sitzmobiliar auf Tauglichkeit überprüfen. Nach einem Foto des Stuhles war nach Meinung des Gerichtes jedoch weder für den Gast noch für den Restaurantbetreiber eine Vorschädigung des Stuhles erkennbar. Dabei ist Letzterem auch lediglich eine Sichtkontrolle zuzumuten. Er muss nicht an jedem seiner Stühle rütteln oder Probesitzen, um festzustellen, ob die Leimverbindung zwischen Nut und Fuge noch stabil und ausreichend ist, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: ntv.de, awi

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