Ratgeber

Krankenkassen Wenn der Zusatzbeitrag droht

8,2 Prozent ihres Einkommens zahlen Arbeitnehmer für die gesetzliche Krankenversicherung. Der Arbeitgeber legt noch einmal 7,3 Prozent drauf. An möglichen Zusatzbeiträgen beteiligt sich die Firma aber nicht. Bis zu 15 Euro nehmen klamme Kassen den Versicherten ab.

Wer wechseln will, sollte auf die Extra-Leistungen achten.

Wer wechseln will, sollte auf die Extra-Leistungen achten.

(Foto: picture alliance / dpa)

Krankenkassen in Finanznöten können von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag erheben, seit Anfang des Jahres in unbegrenzter Höhe. Bis jetzt machen 13 Kassen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Dass es nicht mehr sind, liegt nicht unbedingt daran, dass bei den übrigen Kassen alles in Butter wäre, sondern am Wettbewerb: Wer Extra-Kosten aufgebürdet bekommt, sucht sich eben einen neuen Anbieter. Diese Erfahrung muss aktuell etwa die BKK Hoesch machen. Im Februar führte die klamme Kasse einen Zusatzbeitrag von 15 Euro ein und teilt sich damit den Titel des teuersten Anbieters am Markt mit der City BKK. Die Versicherten reagierten prompt und kehrten dem Anbieter scharenweise den Rücken: Rund ein Fünftel hat die Kündigung eingereicht und Neukunden sind mit hohen Beiträgen auch nicht zu gewinnen. Jetzt ziehen die Verantwortlichen bei der BKK Hoesch die Reißleine: Im nächsten Jahr soll der Zusatzbeitrag abgebaut werden und möglichst ganz verschwinden.

Übersicht: Diese Krankenkassen erheben Zusatzbeiträge.

Übersicht: Diese Krankenkassen erheben Zusatzbeiträge.

Ob das die Kunden halten kann, ist fraglich: Immerhin garantieren über 50 Kassen, dass sie im Jahr 2011 keinen Zusatzbeitrag erheben werden. Dieses Versprechen geben diverse AOKs, Ersatzkassen wie die Barmer GEK oder Techniker, die meisten Innungskrankenkassen und außerdem zahlreiche Betriebskrankenkassen. Die meisten anderen Anbieter schließen Zusatzbeiträge zwar nicht völlig aus, wollen in diesem Jahr aber ohne auskommen. Die Versicherten der BKK Hoesch haben also zahlreiche Alternativen.

Schnell rauskommen

Für das Sonderkündigungsrecht ist es allerdings zu spät, die Frist ist bereits am 25. März abgelaufen. Generell haben Versicherte zwei Monate Zeit zu kündigen, nachdem die Kasse angekündigt hat, einen Zusatzbeitrag zu erheben oder ihn zu erhöhen. Auch wenn die Kasse versprochene Prämien reduziert oder streicht, gilt ein Sonderkündigungsrecht. Wer es nutzt, muss nicht mehr zahlen, auch wenn die Kosten schon während der Kündigungsfrist steigen. Praktisch für den Versicherten: Er behält die Kontrolle, denn der Zusatzbeitrag wird nicht vom Gehalt abgezogen, sondern muss selbst überwiesen werden. Gut für die Kunden, schlecht für die Kassen, die oft Schwierigkeiten haben, die Beiträge einzutreiben. Eine Einzugsermächtigung können sie jedenfalls nicht verlangen.

Wer die Frist zur Sonderkündigung verpasst, kann die Kasse trotzdem verlassen, zumindest wenn er dort mindestens 18 Monate versichert war. So lange läuft die Mindestbindung, danach darf man auf jeden Fall wieder wechseln. Das geht allerdings nur mit der Kündigungsbestätigung, die bei der neuen Versicherung vorgelegt werden muss. In Wahltarifen, etwa bei Selbstbehalt oder beim Krankentagegeld für Selbständige, sind Kunden oft länger gebunden, damit die Kassen besser kalkulieren können. In solchen Verträgen kann man unter Umständen erst nach drei Jahren wechseln. Bei Zusatzbeiträgen gilt aber auch hier inzwischen das Sonderkündigungsrecht.

Der Zusatzbeitrag muss übrigens nicht von jedem gezahlt werden. In der Familienversicherung fällt er grundsätzlich nur für den Beitragszahler an, nicht für die Kinder und die mitversicherten Partner. Studenten, die nicht über ihre Eltern versichert sind, müssen aber zahlen. Bei Sozialhilfeempfängern übernehmen dagegen die zuständigen Ämter die Mehrkosten. Bei Versicherten, die Leistungen nach Hartz IV beziehen, entscheiden die Krankenkassen zurzeit selbst, ob sie einen Extra-Betrag verlangen. Für alle Versicherten mit besseren Einkommen gibt es noch einen schwachen Trost: Sie können den Zusatzbeitrag immerhin von der Steuer absetzen.

Vergleich: Zusatzversicherungen für Kassenpatienten

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen