Ratgeber

(Private) Swap-Geschäfte Wenn die Hausbank vermittelt

Wenn zwei Fußballmannschaften gegeneinander antreten, kann man eine Wette abschließen, wer gewinnt. Das nennt man Glücksspiel. Wenn zwei Vertragsparteien eine Wette auf einen Basiswert abschließen, nennt man das Swap-Geschäft. Die Bank wettet gegen den Kunden - und will gewinnen.

Wer sich als Bankkunde unzureichend beraten fühlt, dem macht die BGH-Entscheidung Hoffnung auf eine Rückabwicklung.

Wer sich als Bankkunde unzureichend beraten fühlt, dem macht die BGH-Entscheidung Hoffnung auf eine Rückabwicklung.

(Foto: picture alliance / dpa)

Die Deutsche Bank muss einem Mittelständler aus Hessen 540.000 Euro Schadenersatz plus Zinsen zahlen, weil sie nach Meinung der Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) ihre Beratungspflicht verletzt hat. Sie habe versäumt, den Kunden "in verständlicher und nicht verharmlosender Weise" darüber aufzuklären, dass er mit dem Swap-Geschäft ein unbegrenztes Verlustrisiko trägt.

In der Geschäftspraxis der Banken kommen Swap-Geschäfte bei wohlhabenderen Privat- oder Firmenkunden häufiger vor. Die Banken bieten den Kunden dabei die theoretische Möglichkeit, Zinsrisiken zu minimieren und somit die Kreditbelastung zu senken. Die Risiken des Geschäfts werden nicht selten heruntergespielt.

Die Rede ist hier von so genannten Zinsswaps. Bei reinen Zinsswaps werden Zinszahlungsverpflichtungen gleicher Währung aber unterschiedlicher Bonität getauscht. Die Bank hat eine exzellente Bonität, die der Kunde nie erreichen kann. Sie versucht, gegen Aufschlag diesen Vorteil an den potenziellen Swap-Partner weiterzureichen. Wenn alles glatt geht, könnte dabei ein Zinsvorteil für den Kunden entstehen, denn der Kunde tauscht beispielsweise die Zinsverpflichtung aus einem Darlehen mit zehnjähriger Laufzeit gegen eine variable Verzinsung des gleichen Kreditbetrags.

Berater und Gegner

Die Banken können in diesem Geschäft als Vermittler oder auch als eigenständiger Partner auftreten. Bei der Beratung stellt dies natürlich ein Dilemma dar, da Zinsswaps quasi eine Wette auf die künftige Zinsentwicklung sind – und die Bank in diesem Geschäft der Wettgegner des Kunden sein kann. Eine nicht kundenorientierte Beratung scheint da fast programmiert.

Noch risikoreicher sind Geschäfte mit Zins-Währungs-Swaps. Diese funktionieren wie Zinsswaps, nur wird zusätzlich in unterschiedlicher Währung getauscht. Die Zins-Währungs-Swaps sollen dabei helfen, wenn eine langfristige Finanzierung in einer bestimmten Währung nicht so günstig zu haben ist. Hier wurden oft Geschäfte im Bereich des südafrikanischen Rands und des Schweizer Frankens angeboten. Durch das zusätzliche Währungsrisiko entsteht für den Kunden ein unkalkulierbares Geschäft, bei dem am Ende ein Totalverlust stehen kann.

HypoVereinsbank musste 1,5 Mio. Euro zahlen

Klärt die Bank über dieses Risiko nicht verständlich und umfassend auf, können dem Kunden Ansprüche auf Schadenersatz entstehen. Die Deutsche Bank ist nicht die einzige Bank, die bereits wegen eines Swap-Geschäfts mit Erfolg auf Schadensersatz verklagt wurde. Bereits im vergangenen Jahr musste die HypoVereinsbank nach einem Urteil des Landgerichts München einen Zins-Währungs-Swap in Höhe von 1,5 Mio. Euro rückabwickeln. Grund war auch hier die nicht anlagegerechte Beratung und Risiko-Aufklärung. Ähnliche Geschäfte gab es auch bei der Commerzbank, der WestLB und der Landesbank Baden Württemberg.

Geschädigte wittern nach dem höchstrichterlichen Urteil jetzt die Möglichkeit, selbst noch Geld von den Banken zurück zu erhalten. Viele mittelständische Unternehmen und Kommunen wie beispielsweise Pforzheim und die Stadt Hagen haben mit Swap-Geschäften Millionen verloren. Auf die Banken könnten Rückabwicklungs- und Schadenersatzforderungen im Milliardenbereich zukommen. Die Deutsche Bank rechnet allerdings nicht mit einer erneuten Klagewelle, da viele Prozesse schon rechtskräftig entschieden seien.

Swap-Geschäfte bei Indexfonds

Im Prinzip versteht man unter einem Swap nichts anderes als ein Tauschgeschäft - und tauschen kann man quasi alles. So treten Swaps auch an ganz anderen Stellen auf. Bestimmte Indexfonds (ETF) dürfen auch Swap-Geschäfte machen. Ziel ist es hier, die Kosten zu senken und somit die Wertentwicklung für den Anleger zu verbessern.

Ein Indexfonds verfolgt das Ziel, den Wert eines Index möglichst genau abzubilden. Dies ist zum einen möglich, indem der Fonds exakt die gleichen Wertpapiere in der gleichen Gewichtung kauft, wie sie im jeweiligen Index vertreten sind. Da mit dem Kauf der Wertpapiere aber gewisse Gebühren verbunden sind, bleibt der Indexfonds zwangsläufig immer hinter dem Index zurück.

Alternativ kann der Indexfonds zusätzlich auch Swap-Geschäfte nutzen. Der Fonds tauscht dabei die im Fonds enthaltenen Wertpapiere (Aktien oder Anleihen) gegen die Entwicklung des nachzubildenden Index. Vertragspartner ist in der Regel eine Bank, die sich verpflichtet, die Entwicklung des Index auf täglicher Basis bereitzustellen. Um das damit verbundene Risiko zu begrenzen, darf der Wert aller Index-Swaps zehn Prozent des Fondsvermögens nicht übersteigen.

Feindliche Übernahme per Equity-Swap

Auch Aktien können innerhalb eines Swap-Geschäfts getauscht werden. Dies nennt man Equity-Swap. Eine typische Variante, die bei feindlichen Übernahmen zum Einsatz kommen kann, ist der Cash-Settled Equity-Swap. Prominentes Beispiel ist hier die Übernahme von Continental durch Scheffler.

Normalerweise müssen Ankäufer melden, wenn sie über 3 Prozent an einem Unternehmen erworben haben. Scheffler kaufte zunächst nur 2,97 Prozent der Continental-Aktien. Um die Meldepflicht zu umgehen, erwirbt der Angreifer bei verschiedenen Banken Swaps mit dem Zielunternehmen als Basiswert. Dadurch besteht die Möglichkeit, an Kurssteigerungen, die bei einem zu übernehmenden Unternehmen üblich sind, mit einzustreichen. Die Banken leisten bei Tausch allerdings nicht die Aktien des Zielunternehmens sondern einen Barausgleich.

Um sich gegen das Kurssteigerungsrisiko abzusichern, kaufen die Banken die Aktien des Zielunternehmens. Ist das Swap-Geschäft beendet, wollen die Banken die Aktien wieder verkaufen und finden im Angreifer einen willigen Abnehmer. Dieser verfügt dann im Idealfall durch das Swap-Geschäft über ausreichend liquide Mittel, um die Kurssteigerungen der Aktie des Zielunternehmens gut zu verkraften.

Quelle: ntv.de

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