Ratgeber

Hausbesitzer muss handeln Wenn die Solaranlage den Nachbarn blendet

Der Nachbar hat sich eine Photovoltaikanlage aufs Dach gesetzt. Das Problem: Die Platten spiegeln das Licht direkt in die eigene Wohnung. Muss man das hinnehmen? Nicht unbedingt, entscheidet das Karlsruher Oberlandesgericht.

Entscheidend ist natürlich auch die Frage, wie stark der Nachbar beeinträchtigt wird.

Entscheidend ist natürlich auch die Frage, wie stark der Nachbar beeinträchtigt wird.

(Foto: dpa)

Eine Photovoltaikanlage macht keinen Lärm. Trotzdem kann sie zur Belastung für die Nachbarn werden. Dann nämlich, wenn sie Licht direkt in deren Wohnung reflektiert. So eine Blendwirkung muss man nicht dulden, hat  das  Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden (Az. 9 U 184/11).

In dem Fall hatte ein Hausbesitzer auf seinem östlichen Hausdach Solarpaneele montiert. Was er dabei nicht berücksichtigte: Zu bestimmten Jahres- und Tageszeiten fiel die Sonne so auf die Anlage, dass es horizontal in die Nachbarwohnung strahlte. Beschwerden des Nachbarn wies der Eigentümer aber zurück. Die Blendungen seien nur geringfügig und unwesentlich. Außerdem seien Solaranlagen auf Hausdächern längst üblich. Ein Sichtschutz oder andere bauliche Maßnahmen seien ihm aufgrund der Kosten nicht zumutbar.

Diesen Argumenten folgte auch das Landgericht. Obwohl ein Sachverständiger die intensiven Lichtreflexionen bestätigte, wies es die Klage des geblendeten Nachbarn ab. Zu Unrecht, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe und kassierte das Urteil der Vorinstanz. Die Blendwirkung würde zweifellos die Nutzungsmöglichkeiten des fremden Eigentums einschränken. Wie der Sachverständige ausführte, ist die Blendwirkung einer Solaranlage mit der von glasierten Dachziegeln oder Blechdächern vergleichbar. Nach Ansicht der Oberlandesrichter müssen die Nachbarn das reflektierte Licht ebenso nur dulden, wenn es ortsüblich wäre.

Zwar seien Solaranlagen ortsüblich. "Photovoltaikanlagen auf Hausdächern sind aber keineswegs zwingend mit Beeinträchtigungen der Nachbarn verbunden. Die Blendungen sind keine üblichen Störungen", erklärt Rechtsanwältin Sonja Tiedtke von der Deutschen Anwaltshotline. Deshalb müsse sie der Bewohner auch nicht hinnehmen. Der Nachbar muss die Anlage zwar nicht abmontieren, aber zumindest dafür sorgen, dass sie nicht so stark blendet.

Quelle: ntv.de, ino

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