Ratgeber

Teurer Sturm Wer zahlt für die Folgen von "Niklas"?

Kurz vor Ostern zeigt sich das Wetter von seiner ungemütlichen Seite. Das Sturmtief "Niklas" hat sich zu einem kräftigen Orkan entwickelt. Welche Schäden an Haus und Auto übernimmt die Versicherung? Welche Rechte habe ich, wenn sich mein Flug oder Zug verspätet?

Wenn herabstürzende Blumentöpfe oder Dachziegel Schäden anrichten, ist die Haftpflichtversicherung gefragt.

Wenn herabstürzende Blumentöpfe oder Dachziegel Schäden anrichten, ist die Haftpflichtversicherung gefragt.

(Foto: imago/snapshot)

Sturmschäden an Häusern, Hausrat oder Autos lassen sich versichern. In solchen Fällen greifen Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung. Ersetzt werden aber nur Sturmschäden ab Windstärke 8 – also ab einer Windgeschwindigkeit von 62 km/h. Nach den Versicherungsbedingungen reicht es meist aber aus, wenn es vorher eine offizielle Sturmwarnung gegeben hat oder auch Häuser in der Nachbarschaft beschädigt wurden, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Auch für Bahnfahrer kann es Entschädigung geben: Verspätet sich ein Zug wegen Sturmschäden oder fällt sogar aus, bekommen Kunden Geld zurück. Ein Überblick:

Schäden am Gebäude: Umgefallene Bäume oder abgebrochene Äste können schwere Schäden an Häusern anrichten. Für diese kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Wurden durch den Sturm das Dach abgedeckt oder Fensterscheiben eingedrückt, sind Folgeschäden, die durch eindringende Niederschläge entstehen, ebenfalls versichert. Wird der Keller überschwemmt, zahlt die Elementarschadenversicherung. Auch für Eigentumswohnungen gibt es eine Gebäudeversicherung, sie wird in der Regel von der Hausverwaltung abgeschlossen. Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich nach der Region, in der man wohnt. Die Bundesrepublik ist in verschiedene Gefahrenzonen aufgeteilt.

Schäden im Gebäude: Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung werden von der Hausratversicherung ersetzt. Auch hier sind die Folgeschäden, die zum Beispiel nach einer Dachabdeckung am Hausrat auftreten können, mitversichert. Eine Glasversicherung deckt die Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben und Glasdächern ab, einschließlich der Kosten für eine eventuell erforderliche Notverglasung. Wer Fenster oder Türen offen gelassen hat, bleibt womöglich auf dem Schaden sitzen. Die Versicherung greift bei beschädigter Inneneinrichtung nämlich nur, wenn Fenster und Türen verschlossen waren.

Schäden am Auto: Durch die Kaskoversicherung werden alle unmittelbaren Sturm- und Hagelschäden an Autos abgedeckt. Wenn beispielsweise umherfliegende Dachpfannen, herabstürzende Äste oder umgestürzte Bäume das Fahrzeug treffen, reicht eine Teilkaskoversicherung. Sie zahlt die notwendigen Reparaturen oder ersetzt im Bedarfsfall den Zeitwert des Wagens. Die Teilkasko kommt allerdings nicht für mittelbare Sturmschäden auf. Bei eigenem Verschulden, etwa bei Auffahrunfällen, die durch herumliegende Gegenstände provoziert werden, bedarf es einer Vollkaskoversicherung.

Versichert ist in der Regel nur der Zeitwert des Fahrzeugs, nicht der Neuwert. Viele Autobesitzer haben außerdem eine Selbstbeteiligung vereinbart, die von der Entschädigungssumme noch abgezogen wird.

Entschädigung für Bahntickets: Bahn-Kunden bekommen einen Teil ihres Geldes zurück, wenn sich ein Zug deutlich verspätet oder sogar ausfällt. Denn auch bei höherer Gewalt gibt es eine Entschädigung, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im September 2013 entschieden (Rechtssache C-509/11). So gibt es bei einer Verspätung ab 60 Minuten 25 Prozent und ab 120 Minuten 50 Prozent des Fahrpreises zurück.

Entschädigung für Flugverspätung: Ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung bei Verspätung nach EU-Fluggastrechteverordnung besteht bei Sturm nicht. Denn ein Unwetter gilt als höhere Gewalt – und für die müssen Airlines nicht haften.  

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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