"1000 Mal weniger schädlich" Werbung für E-Zigarette unzulässig
11.11.2013, 12:31 UhrFür jeden Raucher ein Traum: Qualmen ohne mit seinem Leben zu spielen. Die Werbung für die vermeintlich gesündere E-Zigarette bedient diese Sehnsucht. Doch den Versprechen sind Grenzen gesetzt.

Werbeaussagen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens sind nur dann zulässig, wenn sie einer gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnis entsprechen.
(Foto: dpa)
Die Werbeaussagen, dass eine E-Zigarette "mindestens 1000 Mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette is t" und als "einzigen Schadstoff Nikotin enthält", sind irreführend und damit unzulässig, wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden hat (Az.: 4 U 91/13).
In dem verhandelten Fall vertreibt die beklagte Firma elektronisch betriebene Zigaretten (E-Zigaretten) und entsprechende Liquids im Internet. Die Liquids enthalten im Wesentlichen den Lebensmittelzusatzstoff Propylenglycol. Die Firma bewarb die E-Zigarette unter anderem mit den Worten, dass sie "mindestens 1000 Mal weniger schädlich ist als die Tabakzigarette" und dass "der einzige Schadstoff, den die E-Zigarette enthält, Nikotin ist. Diese Werbung hat der klagende Verband aus Berlin für unzutreffend und damit irreführend erachtet und die Firma auf Unterlassung in Anspruch genommen.
Das OLG hat den Unterlassungsanspruch bestätigt. Demnach seien die Werbeaussagen irreführend. Eine E-Zigarette sei ein Genussmittel. Die Werbung für ein Genussmittel mit dem Hinweis auf dessen geringere Risiken betreffe das Gesundheitswesen. Auf diesem Gebiet seien Werbeaussagen nur zuzulassen, wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprächen. Das habe der Werbende darzulegen. Eine solche Darlegung sei der Firma in Bezug auf die beiden Werbeaussagen nicht gelungen. Ein beigebrachtes Gutachten eines Professors vom Institut für Rechtsmedizin in Frankfurt belege nicht, dass die E-Zigarette mindestens 1000 Mal weniger schädlich sei als die Tabakzigarette, urteilte das Gericht.
Nach dem Gutachten sei die E-Zigarette zwar deutlich untoxischer, allerdings gebe es noch keine aussagekräftigen Untersuchungen zu ihrer Sicherheit und den Langzeitfolgen. Die Werbeaussage, nach der Nikotin der einzige Schadstoff der E-Zigarette sei, sei nach dem vorgelegten Gutachten sogar unzutreffend. Dieses sehe den Hauptbestandteil des Liquids, das beim Konsum mitaufgenommene Propylenglycol, nicht als vollkommen unbedenklich an. Nach dem Gutachten sei der Stoff im Verhältnis zu anderen schädlichen Stoffen nur harmloser ("relativ untoxisch").
Quelle: ntv.de, awi