Gut zu wissen, Nr. 126 Widerrufsfrist bei Versand
09.08.2007, 07:31 UhrDie Widerrufsfrist für Verträge über Versandwaren darf erst mit dem Erhalt der Gegenstände beginnen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Siegen hervor (Az.: 3 S 120/06).
Dem Urteil zufolge sind Klauseln, nach denen die Frist bereits mit Zusendung der Widerrufsbelehrung oder mit Abschluss des Vertrages beginnt, nichtig. Sie würden den Kunden unangemessen benachteiligen und dem Sinn des Widerrufsrechts widersprechen.
Das Gericht wies die Zahlungsklage einer Firma ab. Ein Kunde hatte eine Kupferbibel für knapp 1700 Euro bestellt. Als ihm das Exemplar geliefert wurde, sandte er es mit dem Hinweis zurück, es entspreche nicht seinen Vorstellungen. Daher widerrufe er den Vertrag. Der Verlag argumentierte, der Widerruf sei verspätet, da er innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Widerrufsbelehrung hätte erfolgen müssen. Das Landgericht sah dies anders: Es entspreche den Grundsätzen des Verbraucherschutzes, die Frist erst bei Erhalt der Ware beginnen zu lassen.
Quelle: ntv.de