Ratgeber

Das ist zu beachten Wie Kosten für Steuererklärung absetzen?

Bis zum 31. Juli 2021 muss die Steuererklärung für das Jahr 2020 eingereicht werden.

Bis zum 31. Juli 2021 muss die Steuererklärung für das Jahr 2020 eingereicht werden.

(Foto: imago images/Future Image)

Wer sich dazu entscheidet, einen Steuerberater mit einer Steuererklärung zu beauftragen, muss die Kosten dafür nicht vollständig übernehmen. Damit die Steuerberatung vergünstigt werden kann, sollte man jedoch einige Dinge wissen.

Wohl erst am 31. Oktober 2021 ist es wieder soweit: Die Steuererklärung für das Jahr 2020 muss beim Finanzamt eingereicht werden. Wer für das Ausfüllen Hilfe benötigt, muss die Kosten dafür nicht vollständig selber tragen. Die meisten Steuerberatungskosten lassen sich in der Einkommenserklärung wieder absetzen. Dazu zählen unter anderem Kosten für den Steuerberater, den Lohnsteuerverein sowie für Fachbücher zum Thema als auch Online-Programme zum Ausfüllen der Steuererklärung. Sie sind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar. Nicht abgesetzt werden können allerdings Steuerberatungskosten, die den Bereich der privaten Lebensführung betreffen.

Welche Steuerberatungskosten können abgesetzt werden?

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Prinzipiell sind alle Ausgaben für die Steuerberatung absetzbar, die bei der Ermittlung der Einkünfte anfallen. Die können dann entweder als Werbungskosten oder Betriebskosten angegeben werden. Wird die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch genommen, führt dieser in der Rechnung das absetzungsfähige Honorar auf, sodass man direkt weiß, welchen Anteil noch selbst gezahlt werden muss.

Als Betriebsausgabe können Sie absetzen:

  • Anlage G (Gewerbebetrieb)
  • Anlage S (selbstständige Arbeit)
  • Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
  • Anlage L (Land- und Forstwirtschaft)

Zu den Werbungskosten gehören die Steuerberatungskosten folgender Anlagen:

  • Anlage N (nicht selbstständige Arbeit)
  • Anlage V (Vermietung und Verpachtung)
  • Anlage KAP (Kapitalvermögen)
  • Anlage R (Renten)
  • Anlage SO (Sonstige Einkünfte)
  • Anlage AUS (Ausländische Einkünfte)

Dazu kommen dann auch noch eventuell angefallene Fahrtkosten zum Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater, sowie eventuell angefallene Unfallkosten und Kommunikationskosten (für Telefon, Brief und Fax).

Private Steuerberatungskosten müssen selbst gezahlt werden

Seit 2006 muss alles, was nicht zur Ermittlung der Einkünfte gehört als Kosten der Lebensführung selbst gezahlt werden. Dazu gehören folgende Kategorien:

  • Kundenbetreuung und Kindergeld
  • Baukindergeld
  • Einkommensteuertarife
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Sonderausgaben
  • außergewöhnliche Belastungen
  • haushaltsnahe Dienstleistungen

Sonderfall gemischte Steuerberatungskosten

Steuerberatungskosten, die nicht mehr als 100 Euro pro Jahr betragen und bei denen man nicht eindeutig zuordnen kann, ob die Ausgaben zum beruflichen oder privaten Teil der Steuererklärung gehören sind sogenannte Mischkosten. Sie können von der Steuer vollständig als Werbungskosten abgesetzt werden. Dazu zählen Ausgaben für Software-Programme, Steuerfachliteratur oder Lohnsteuerhilfevereine.

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Liegen die Mischkosten zwischen 100 und 200 Euro, können 100 Euro als Werbungskosten abgesetzt werden. Bei Ausgaben über 200 Euro, kann die Hälfte ebenfalls als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Achtung: Damit die Werbungskosten auch geltend gemacht werden können, muss bei Arbeitnehmern der Pauschbeitrag von 1000 Euro überschritten sein. Bei Kapitalvermögen gilt ein Sparerpauschbetrag von 801 Euro und bei Renten liegt der Werbungskosten-Pauschbetrag bei 102 Euro. Pauschbeträge für Mieteinnahmen und betriebliche Einkünfte werden nicht erhoben.

Quelle: ntv.de, imi

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