Einstiegsgeld nur erfolgsabhängig Zahlung kann verweigert werden
21.11.2006, 12:10 UhrJobcenter dürfen nach einem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg die Zahlung des so genannten Einstiegsgeldes auch bei Künstlern von deren wirtschaftlichen Erfolg abhängig machen.
Eine entsprechende Entscheidung der Behörde sei mit diesem Beschluss bestätigt worden, teilte das Gericht in Potsdam mit (L 14 B 763/06 AS ER).
In dem Fall hatte eine selbstständige bildende Künstlerin nach sechs Monaten die Weiterzahlung des Einstiegsgeldes zusätzlich zum Arbeitslosengeld II beantragt. Das Jobcenter lehnte dies mit der Begründung ab, sie habe in dieser Zeit weder ein Bild verkauft noch sonstige Einnahmen erzielt, so dass ein wirtschaftlicher Erfolg ihrer Arbeit nicht absehbar sei.
Quelle: ntv.de