Was ändert sich ... ... bei Geld & Finanzen?
27.12.2011, 14:18 UhrÜberweisungen sollen künftig schon am nächsten Tag beim Empfänger eintreffen. Wenig Freude an Überweisungen dürften jene haben, die ihr gepfändetes Girokonto nicht rechtzeitig in ein P-Konto umgewandelt haben. Ihnen können die Gläubiger auch das Einkommen vom Konto wegpfänden.
Hartz-IV-Empfänger können sich über zehn Euro mehr freuen, Banken müssen flotter überweisen und geprellte Anleger gehen leer aus, wenn sie nicht rechtzeitig die Verjährung ihrer Ansprüche aufhalten. Was kommt sonst noch in Gelddingen auf uns zu?
Überweisungen werden schneller
Wer seine Überweisungen online oder am Bankautomaten erledigt, kann sich künftig sicher sein, dass das Geld am nächsten Tag beim Empfänger ist. Und das gilt für die gesamte EU. Eigentlich sind Banken schon seit dem 31. Oktober 2009 zur Eile verpflichtet, bislang gab es aber eine Schonfrist für die Institute. Die endet aber zum 31. Dezember. Nur bei Überweisungen auf Papier, die von Hand weiterverarbeitet werden müssen, darf es länger dauern. Hier liegt die Bearbeitungszeit bei maximal zwei Geschäftstagen.
Die Neuregelung bringt Kunden aber nicht nur Vorteile: Bislang hatten Kunden meist noch eine Chance, Überweisungen zurückzurufen, etwa bei Zahlendrehern. Das wird künftig nur noch möglich sein, wenn die Bank eine gesonderte Vereinbarung zulässt.
Schadensersatz verjährt
Ob geschlossene Immobilienfonds, Medienfonds oder andere riskante Geldanlagen: Wer vor dem 1. Januar 2002 in den grauen Kapitalmarkt eingestiegen ist und dabei Geld verloren hat, ohne zuvor ausreichend auf die Risiken der Anlage hingewiesen worden zu sein, kann Schadensersatzansprüche nur noch bis zum 31. Dezember geltend machen. Danach sind die Ansprüche endgültig verjährt. 2002 wurde die entsprechende Frist nämlich von 30 auf 10 Jahre verkürzt. Ein simples Einschreiben reicht allerdings nicht, um die Verjährung zu hemmen. Ohne Anwalt wird man sich eventuelle Ansprüche kaum sichern können. In der letzten Woche des Jahres dürfte es dafür allerdings auch zu spät sein.
Neue Regeln für offene Immobilienfonds
Offene Immobilienfonds galten früher als sicheres und flexibles Investment. Damit ist es vorbei, nachdem einige Fonds vorübergehend dichtmachen mussten, weil Investoren reihenweise ihr Geld abzogen. Der Gesetzgeber hat reagiert und das Investmentgesetz entsprechend geändert. Vorgesehen sind neue Regeln für Mindesthaltefristen, Rücknahmetermine und Kündigungsfristen. Sie treffen aber nicht alle Fonds gleichermaßen. Für Immobilienfonds, die vor dem 8. April 2011 aufgelegt wurden, werden die Regeln erst ab 2013 verpflichtend. Die Anbieter können sie aber schon vorher freiwillig einführen. Für jüngere Fonds gelten die Regeln schon jetzt.
Nur P-Konto schützt
Wer ein gepfändetes Girokonto hat, sollte es so schnell wie möglich in ein sogenanntes Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) umwandeln. Ansonsten haben Gläubiger ab 1. Januar vollen Zugriff auf Arbeitseinkommen, Sozialleistungen und Kindergeld, das auf dem Konto einläuft. Auch ungepfändete Konten können betroffen sein: Werden sie unerlaubt in den Miesen geführt, darf die Bank das Minus mit den Sozialleistungen verrechnen.
Spätestens am 27. Dezember müssen die Betroffenen aktiv werden und die Umwandlung zum P-Konto bei der Bank beantragen. Wer die Pfändung gerade erst zugestellt bekommen hat, kann sich hingegen noch etwas Zeit lassen: Bis zu vier Wochen nach der Pfändung kann das Konto umgestellt werden.
Hartz IV-Sätze steigen
Empfänger von Arbeitslosengeld II uns Sozialhilfe bekommen ab Januar etwas mehr überwiesen: Die Regelsätze steigen um 10 Euro auf nunmehr 374 Euro. In einer Bedarfsgemeinschaft erhalten die erwachsenen Partner künftig 337 Euro. Auch für Kinder gibt es etwas mehr: Für die Jüngsten bis zum Alter von sechs Jahren erhöht sich der Satz um vier Euro auf nunmehr 219 Euro.
Keinen Aufschlag gibt es hingegen für den älteren Nachwuchs. So bekommen Kinder zwischen 6 und 13 Jahren weiterhin 251 Euro, Jugendliche bis zu 18 Jahre kriegen 287 Euro. Sie sollen vom Bildungspaket für bedürftige Kinder profitieren.
Quelle: ntv.de, ino