Was ändert sich 2014 ... ... bei Pflege und Gesundheit?
31.12.2013, 13:30 UhrAcht Jahre später als geplant wird die elektronische Gesundheitskarte Pflicht. Kleinere Änderungen gibt es im Bereich der Pflege. So soll die Note "sehr gut" im Pflege-TÜV künftig nicht mehr selbstverständlich sein. Hier die Details zu den Neuerungen.
Die Große Koalition plant einen Abschied vom einheitlichen Krankenversicherungsbeitrag und will den Beitrag zur Pflegeversicherung erhöhen. Beides allerdings wohl nich t schon 2014. Ein paar Neuerungen im Bereich Gesundheit und Pflege treten aber auch schon im nächsten Jahr in Kraft.
Elektronische Gesundheitskarte
Eigentlich sollte die Elektronische Gesundheitskarte schon 2006 die alte Krankenkassenkarte ablösen. Sie sollte eine Art elektronische Krankenakte sein, eine Speicherkarte für Röntgenbilder, ein medizinischer Notfallpass. Acht Jahre später wird die Elektronische Gesundheitskarte nun tatsächlich Pflicht. Von den ursprünglich geplanten Nutzungsarten ist bis jetzt allerdings keine umgesetzt. Technisch erwies sich das Projekt als schwieriger als erwartet, zudem gab und gibt es Datenschutzbedenken. Die elektronische Gesundheitskarte unterscheidet sich bislang nur in optischen Details von der alten Krankenkassenkarte. Sie hat ein einheitliches Logo und trägt ein Foto des Versicherten. Ansonsten enthält die Karte nur die Stammdaten, also Name, Adresse, Geburtsdatum und Krankenversicherungsnummer.
Auf den ersten Blick tut sich also nicht viel. Trotzdem verlieren die alten Krankenversicherungskarten 2014 ihre Gültigkeit – zumindest offiziell. Wer ab Januar ohne Elektronische Gesundheitskarte zum Arzt geht, wird nicht abgewiesen. Er muss aber innerhalb von zehn Tagen eine zusätzliche Versicherungsbestätigung vorlegen. Ansonsten kann der Arzt eine Privatrechnung schicken. Das Geld kann man sich dann von der Kasse zurückholen, wenn man sich bis zum Ende des Quartals die elektronische Gesundheitskarte besorgt.
Es gibt übrigens auch Ausnahmen von der Foto-Pflicht: Kinder unter 15 Jahre und Personen, die sich nicht fotografieren lassen können, etwa weil sie bettlägerig sind, müssen kein Bild abgeben.
Mehr Transparenz in der Pflege
Wie ist die medizinische Versorgung im Pflegeheim geregelt? Gibt es Kooperationen mit Apotheken oder Ärzten? Künftig sind Pflegeeinrichtungen verpflichtet, solche Informationen für jedermann zugänglich zu machen. Die Pflegekassen sollen die Angaben dann verständlich aufbereiten und ins Internet stellen.
Doch das ist nicht der einzige Bereich, der in der Pflege transparenter werden soll. Im neuen Jahr wird auch der sogenannte Pflege-TÜV reformiert. Seit 2009 nimmt der Medizinische Dienst der Krankenkassen Pflegeeinrichtungen mindestens einmal im Jahr in Augenschein und bewertet deren Qualität mit Schulnoten. Die waren bislang allerdings wenig aussagekräftig – fast alle Einrichtungen durften sich mit einem "Sehr gut" schmücken. Grund war das Bewertungssystem: Ein gepflegter Garten oder sauber geführte Akten konnten auch gravierende Mängel anderer Stelle ausgleichen, etwa mangelnde Flüssigkeitsversorgung oder Wundliegen. Nun soll die Notenvergabe differenzierter erfolgen. Die Messlatte für die "Eins" liegt also höher. Die Neuregelungen gelten aber zunächst nur für Pflegeheime, nicht für die ambulante Versorgung.
Mehr Pflegekräfte
Pflegeberufe bringen viel Arbeit, aber wenig Geld. Weil es hierzulande an Fachkräften mangelt, werden sie oft im Ausland rekrutiert. Allein in den letzten beiden Jahren ist der Anteil der Beschäftigten aus Osteuropa um 6000 auf rund 21.000 Personen gestiegen. Momentan kommen die meisten von ihnen aus Polen, Tschechien, der Slowakei und Ungarn. Ab 2014 könnte Deutschland als Arbeitsort auch für Menschen aus Bulgarien und Rumänien interessant werden. Sie bekommen dann alle Rechte als EU-Bürger und brauchen keine Arbeitserlaubnis mehr. Gesucht sind sie unter anderem als Haushalts- und Betreuungshilfen von älteren und pflegebedürftigen Menschen.
Quelle: ntv.de, ino