Technik

Erleichterung für Mörder und Promis EU-Richter: "Klagt daheim!"

Es ist eine Frage der Ehre im Internet. Wo soll man klagen, wenn man sich durch eine ausländische Webseite in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt sieht? Ehrbewussten Mördern, aber auch um das Privatleben besorgten Promis raten die EU-Richter jetzt: Klagt ruhig daheim.

Ihr Ex-Freund darf in Frankreich gegen falsche Behauptungen aus Großbritannien vorgehen: Kylie Minogue, Sängerin aus Australien.

Ihr Ex-Freund darf in Frankreich gegen falsche Behauptungen aus Großbritannien vorgehen: Kylie Minogue, Sängerin aus Australien.

(Foto: REUTERS)

Wenn der Mörder des Münchner Schauspielers Walter Sedlmayr sich um seine Ehre sorgt, darf er in Deutschland gegen die Nennung seines Namens durch ein in Österreich ansässiges Internetportal klagen. Mit dieser Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Schadenersatzklagen wegen Ehrverletzungen im Internet deutlich vereinfacht.

Einfacher wird es auch für Olivier Martinez, den französischen Ex-Freund der Schlagersängerin Kylie Minogue: Er kann den EU-Richtern zufolge nun vor einem französischen Gericht gegen das Internetportal des britischen Boulevardblattes "Sunday Mirror" klagen.

Gericht am Wohnsitz des Opfers zuständig

Die höchsten EU-Richter stellten fest, wegen der "weltumspannenden Verbreitung" im Internet sei schwierig, zu bestimmen, wo ein Schaden durch eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts eingetreten sei. Deshalb sei das Gericht jenes Ortes, an dem das Opfer seinen Wohnsitz und damit den "Mittelpunkt seiner Interessen" habe, für eine Entscheidung über den gesamten im EU-Gebiet entstandenen Schaden zuständig.

Der Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr sah seine Persönlichkeitsrechte von Österreichern verletzt und wehrte sich vor einem deutschen Gericht.

Der Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr sah seine Persönlichkeitsrechte von Österreichern verletzt und wehrte sich vor einem deutschen Gericht.

(Foto: dpa)

Allerdings dürfe dabei das Gericht im Land des Opfers keine strengeren Vorschriften anwenden als sie in dem Land gelten, in dem der Herausgeber eines Internetportals ansässig ist.

Bisher waren Klagen im Wohnsitzland des Opfers zwar auch möglich. Doch konnte über den Gesamtschaden in der EU nur in dem Land entschieden werden, in dem der Herausgeber einer Publikation ansässig war. Dieser Weg bleibt künftig auch offen. Zudem kann weiter in jedem beliebigen EU-Staat ein Schaden wegen Internetveröffentlichungen geltend gemacht werden: Dann aber kann ein Gericht nur über den in dem jeweiligen Land entstandenen Schaden urteilen, nicht über den Gesamtschaden.

Sedlmayr-Mörder sah Ehre verletzt

Zwei Prominenten-Klagen lösten den EuGH-Spruch aus. Ein Mann, der 1990 gemeinsam mit seinem Bruder den bekannten Münchner Volksschauspieler Sedlmayr umgebracht hatte, fühlte sich in seiner Ehre verletzt. Der Mörder, 1993 zu lebenslanger Haft verurteilt und 2008 wieder in die Freiheit entlassen, wehrte sich vor einem deutschen Gericht gegen ein österreichisches Internetportal. Dort war sein voller Name genannt worden. Die Österreicher bezweifelten die Zuständigkeit eines deutschen Gerichtes, der deutsche Bundesgerichtshof rief deswegen den EuGH an.

Olivier Martinez darf in Frankreich gegen die Behauptung einer britischen Webseite klagen, er sei wieder mit Kylie Minogue zusammen, so der EuGH. (Archivbild von 2003)

Olivier Martinez darf in Frankreich gegen die Behauptung einer britischen Webseite klagen, er sei wieder mit Kylie Minogue zusammen, so der EuGH. (Archivbild von 2003)

(Foto: ASSOCIATED PRESS)

Der französische Schauspieler Olivier Martinez klagte vor einem französischen Gericht, weil der "Sunday Mirror" auf seiner Webseite berichtet hatte, Martinez sei wieder mit der australischen Sängerin Kylie Minogue zusammen. Die Herausgeber des Blattes bestritten, dass ein Gericht in Frankreich zuständig sei.

Quelle: ntv.de, tle/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen