Technik

Gekauft im deutschen Fachhandel Gefälschte Beats bei Stiftung Warentest

Zwei fast identische Beats by Dr. Dre Solo HD: Beim wahrscheinlichen Plagiat (rechts) ist das "b" dicker und dunkler.

Zwei fast identische Beats by Dr. Dre Solo HD: Beim wahrscheinlichen Plagiat (rechts) ist das "b" dicker und dunkler.

(Foto: test.de)

Man muss nicht im Urlaub ein Schnäppchen kaufen, um ein Plagiat angedreht zu bekommen. Stiftung Warentest hat offenbar einen falschen Beats-Kopfhörer in einem Berliner Elektromarkt erworben.

Der Beats by Dr. Dre Solo HD schnitt im jüngsten Kopfhörer-Test der Stiftung Warentest mit "ausreichend" allgemein nicht besonders gut ab. Eines der untersuchten rund 150 Euro teuren Geräte fiel den Prüfern aber durch noch weit schlechtere Ergebnisse auf. Der Kopfhörer wäre in der Einzelwertung unter anderem durch vertauschte Kanäle und einen defekten Lautsprecher durchgefallen.

Links das Logo auf der Original-Transporttasche, rechts das Gegenstück des defekten Geräts.

Links das Logo auf der Original-Transporttasche, rechts das Gegenstück des defekten Geräts.

(Foto: test.de)

Da dies die Regeln bei Stiftung Warentest in so einem Fall vorschreiben, verglichen die Prüfer das defekte Modell mit zwei anderen Geräten, die einwandfrei funktionierten. Der mit "mangelhaft" bewertete HD Solo wurde daher bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Beim Vergleich fielen den Testern aber weitere deutliche Unterschiede auf. So ist das defekte Gerät leichter als die anderen Beats, hat ein kürzeres Kabel, ein anderes Steckerdesign und das Infoblatt zu den Garantiebestimmungen fehlt.

Nachdem sie Verdacht geschöpft hatten, sahen die Prüfer noch etwas genauer hin und stellten insgesamt mehr als 60 größtenteils optische Merkmale fest, in denen sich das Mangel-Gerät von den anderen Beats unterscheidet. Beispielsweise ist das "b" auf der Transporttasche beim vermutlichen Plagiat erhöht statt abgesenkt, die Signatur ist zu fett und die Fotos der Imagebroschüre sind sehr farblos.

Berliner Elektromarkt sperrt Beats-Verkauf

Da Beats-Kopfhörer oft gefälscht werden, geht die Stiftung Warentest bei dem defekten Gerät von einem Plagiat aus. Das allerdings wirft die Frage auf, wie sie in das Sortiment eines deutschen Fachhändlers gekommen sind. Zu lasche Kontrollen? Gekauft hatten die Tester die Kopfhörer in einer Berliner Conrad-Filiale. In einer Stellungnahme erklärte das Unternehmen: "Grund­sätzlich werden natürlich alle Artikel vor Aufnahme in unser Sortiment nach speziellen Produkt­prüfplänen umfang­reich getestet. Durch ständigen Kontakt zu unseren Lieferanten (unter anderem Lieferantenbe­wertungs­system) sowie durch Über­wachung, Kontrollen und Fehler­analysen stellen wir sicher, dass die Qualität unserer Artikel erhalten beziehungsweise gegebenenfalls verbessert wird. Darüber hinaus werden bei jeder Warenlieferung durch eine stich­proben­artige Qualitäts­kontrolle die Ergeb­nisse aus dem Mustertest verglichen." Conrad teilte auch mit, dass die betroffenen Kopf­hörer sowohl für die Filialen als auch für den Versand gesperrt würden, "um den kompletten Lager­bestand anhand der Prüfkriterien nochmals unter­suchen zu können."

Hersteller drückt sich um Stellungnahme

Auch wenn dies nicht wirklich erklärt, wie das offensichtliche Plagiat in Conrads Regale gekommen ist, könne man dem Unternehmen kaum Vorwürfe machen können, schreibt Stiftung Warentest auf test.de. So etwas könne auch bei einem anderen Elektrohändler vorkommen. Die Produktprüfer üben vor allem am Anbieter Beats Kritik, der sich offenbar um eine klare Stellungnahme drückt. Zunächst hätten Mitarbeiter des Unternehmens den verdächtigen Kopfhörer anhand von Fotos und einer Inspektion vor Ort als Plagiat identifiziert, geben sie an. Eine schriftliche Bestätigung habe Beats dann aber verweigert. Letztendlich sind die Kunden die Gelackmeierten. Denn sie können sich möglicherweise nicht darauf verlassen, in deutschen Elektronik-Fachmärkten garantiert echte Produkte zu erhalten.

Sollte man den Verdacht haben, ein Plagiat gekauft zu haben, müsse man sich an den Verkäufer wenden, schreibt Stiftung Warentest. "Er ist in der Pflicht und muss korrekte Ware liefern oder eine Preis­minderung akzeptieren. Kann er keine korrekte Ware liefern, muss die ursprüng­lich verkaufte Ware zurück­nehmen und das Geld erstatten."

Quelle: ntv.de, kwe

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