Gericht erklärt Verträge für ungültig Telekom erleidet Drossel-Schlappe
30.10.2013, 12:44 Uhr
Die Ankündigung der Telekom, ihre DSL-Flatrates quasi abzuschaffen, sorgte für großen Unmut unter den Verbrauchern. Wer zu viel surft, sollte gedrosselt werden. Das Landgericht Köln sagt zu dieser Idee allerdings Nein.
Es ist ein starkes Signal, das da vom Landgericht Köln kommt: Die geplanten Flatrate-Drosselungen der Telekom sind unzulässig, so die Richter. Damit erleidet das Unternehmen eine herbe Schlappe. Im April hatte es einen Aufschrei gegeben, weil die Telekom in Neuverträge eine Klausel einbaute, die Flatrates, also unbegrenztes Datenvolumen bei DSL abschaffte.
Das Urteil betrifft sowohl die ursprünglich angekündigte Drosselung auf 384 Kilobit pro Sekunde als auch diejenige auf 2 Megabit pro Sekunde. Damit gab das Gericht einer Klage der Verbraucherzentrale NRW statt. "Voraussichtlich" wird das Unternehmen beim Oberlandesgericht Berufung einlegen, teilte ein Sprecher mit.
Telekom will Urteil prüfen
Die Pläne der Telekom für eine Einschränkung der Surfgeschwindigkeit hatten in den vergangenen Monaten für einigen Wirbel gesorgt. Die Bezeichung "Drosselkom" war noch einer der harmloseren Anfeindungen. Der Plan: Wer ein bestimmtes Datenvolumen im Monat überschreitet, sollte danach nur noch deutlich langsamer im Netz unterwegs sein.
Alle Neuverträge ab dem 2. Mai sind potenziell betroffen - und ebenso alte Verträge, wenn der Tarif gewechselt wurde. Ein Telekom-Vertreter hatte zudem angekündigt, alte Verträge sollten, wenn möglich, gekündigt werden. Technisch sollte die Drosselung ab dem Jahr 2016 umgesetzt werden. Konzernchef René Obermann begründete die Pläne unter anderem mit den Milliarden-Investitionen für den Ausbau der Breitbandnetze, die zurückverdient werden müssten.
Bei der Telekom stieß das Urteil auf Unverständnis: "Wir können diese Entscheidung nicht nachvollziehen", erklärte das Unternehmen. Das Urteil liege aber noch nicht vor. "Wir werden es prüfen und dann voraussichtlich Berufung einlegen." Sollte die Entscheidung rechtskräftig werden, müsste die Telekom die Passagen aus den betroffenen Flatrate-Verträgen streichen, erklärte die Verbraucherzentrale NRW. "Für eine Surfbremse bestünde dann keine wirksame Rechtsgrundlage mehr".
"Unangemessene Benachteiligung"
Mit dem Begriff Flatrate verbinde der Kunde bei Internetzugängen über das Festnetz einen Festpreis für eine bestimmte Surfgeschwindigkeit und rechne nicht mit Einschränkungen, begründete die Zivilkammer des Landgerichts ihre Entscheidung. Sie sprach von einer "unangemessenen Benachteiligung" der Kunden. Das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung werde durch die Drosselung empfindlich gestört. Bei VDSL-Verträgen etwa hätte der Kunde danach weniger als 10 Prozent der ursprünglichen Geschwindigkeit zur Verfügung.
Außerdem würden durch die Pläne nicht nur eine geringe Anzahl von Dauersurfern getroffen. In Zeiten mit einem stetig steigendem Bedarf an schnellem und leistungsfähigen Internet, insbesondere im Hinblick das Streaming von Fernsehen und Filmen, würde eine Drosselung auf 2 Megabit pro Sekunde auch ein breites Publikum treffen, hieß es.
Quelle: ntv.de, rpe/dpa