Richter machen es Porno-Abmahnern leicht Justizskandal im Fall RedTube?
11.12.2013, 17:21 Uhr
Warum schaut die Justiz Abmahnern nicht genauer auf die Finger?
(Foto: dpa/kwe)
Das Landgericht Köln muss erklären, warum es die meisten Anträge des Abmahnanwalts im Fall des angeblich illegalen RedTube-Streamings offenbar einfach durchgewinkt hat - tut es aber nicht. Bei einer etwas genaueren Prüfung hätten die Richter Erstaunliches entdeckt.
Im Zusammenhang mit den RedTube-Massenabmahnungen gibt es einige offene Fragen, auf die nicht nur die Betroffenen gerne Antworten hätten. Wie genau hat die vom Schweizer Rechteinhaber The Archive AG beauftragte Firma itGuards die IP-Adressen der angeblichen Konsumenten illegal gestreamter Pornos ermittelt? Wie kann es sein, dass offenbar Nutzer abgemahnt wurden, die noch nie auf Redtube.com waren? Und vor allem: Kann das Landgericht Köln nicht zwischen Filesharing und Streaming unterscheiden und werden dort Anträge auf die Herausgabe von Wohnanschriften tatsächlich nur durchgewinkt?
Auch Fachanwalt Karsten Gulden von der Mainzer Kanzlei GGR Rechtsanwälte fragt sich in einem Blogeintrag mit dem Titel "LG Köln zieht den Schwanz ein", was in Köln derzeit alles schief läuft: "Sollte sich bewahrheiten, dass das LG Köln tatsächlich so dumm gewesen sein sollte, die Streaming-Fälle mit den Filesharing-Fällen gleichzusetzen oder gar zu verwechseln, dann könnte dies verheerende Folgen für die Kölner Justiz und das Land NRW nach sich ziehen. Stichwort: Amtshaftungsklage."
Gulden schreibt, er habe am 10. Dezember mehrmals vergeblich versucht, telefonisch eine Stellungnahme zu erhalten. Meist sei nur der Anrufbeantworter rangegangen, dann habe man ihm mitgeteilt, die Geschäftsstelle sei auf einer Schulung. Er hält das Verhalten der Behörde für "dilettantisch" und ist gespannt, ob Abgemahnte versuchen werden, sich ihre Anwaltskosten von der Kölner Justiz erstatten zu lassen. Letzten Endes habe das Landgericht mit ihrem Erlass die Streaming-Abmahnungen erst ermöglicht, lautet sein Fazit.
Keine einheitliche Rechtssprechung im Kölner Landgericht
Letztendlich hat die Pressestelle des Landgerichts dann doch noch reagiert und eine Stellungnahme veröffentlicht, die allerdings die eigentliche Frage nach der "Verwechslung" von Filesharing und Streaming unbeantwortet lässt. 89 Anträge mit jeweils 400 bis 1000 IP-Adressen reichte der von The Archive AG beauftragte Berliner Anwalt Daniel Sebastian ein. Daraus ergibt sich eine Zahl von möglichen Abmahnungen zwischen 35.600 und 89.000 - wenn alle Anträge durchgekommen wären.
In der Stellungnahme heißt es jedoch, die Anträge seien durch die jeweils zuständigen Zivilkammern unterschiedlich beurteilt worden. Einigen sei stattgegeben worden, andere seien zurückgewiesen oder nach einem Hinweis des Gerichts zurückgezogen worden. Insgesamt hätten 16 Kammern die Anträge bearbeitet, schreibt Pressesprecher Christian Hoppe. "Eine einheitliche Rechtssprechung innerhalb des Landgerichts existiert insoweit nicht."
Offensichtlich haben sich also nicht alle verantwortlichen Richter und Mitarbeiter des Landgerichts Köln "dilettantisch" verhalten, einige haben die Anträge, die in allen Fällen gleich formuliert gewesen sein dürften, wohl doch gewissenhaft geprüft. Angesichts der von verschiedenen Kanzleien genannten Mandanten-Zahlen im Redtube-Fall, wurden aber vermutlich die meisten Anträge einfach durchgewinkt, "Spiegel Online" nannte Hoppe die Zahl 62.
Antrag am gleichen Tag gestellt und genehmigt
Für Guldens Partner Tobias Röttger ist dies nicht überraschend. Seine Kanzlei betreut inzwischen etwa 200 Mandanten in der Sache, habe aber insgesamt schon 500 bis 1000 Anfragen erhalten. "In einem Fall wurde der Antrag am 12. August gestellt und am selben Tag akzeptiert", sagte Röttger n-tv.de. Er geht davon aus, dass die Auskunftsverfahren oft "oberflächlich behandelt werden", will aber nicht so ein harsches Urteil wie sein Kollege Gulden fällen. Da in sein Amtsgebiet auch die Telekom als großer Provider falle, müsse das Landgericht Köln, da es seit 2008 den Auskunftsanspruch gibt, sehr viele Anträge abarbeiten. Bei einem relativ geringen Streitwert von 3000 Euro kostet das die Abmahner nur 300 Euro pro Verfahren.
Röttger sieht auch nicht, dass ein Richter in Amtshaftung genommen werden könnte. Nach Paragraph 839 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sei ein Beamter nur dann für einen durch verletzte Amtspflicht entstandenen Schaden verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht.
Weniger gnädig mit den Kölner Juristen geht Rechtsanwältin Viola Lachenmann von "Abmahnwahn-dreipage.de" ins Gericht. Für sie ist es an der Zeit zu fragen, "ob man von einem Justizskandal sprechen sollte" Die Abmahner hätten es nicht geschafft, in den Anträgen irgendeine Kausalität zu Lasten des Anschlussinhabers darzulegen und das Zustandekommen der IP-Adressen sei völlig unklar. Da in den Beschlüssen von einer Tauschbörse ausgegangen wird, obwohl dies nicht mal in den Anträgen behauptet wird, liegt es für die Anwältin nahe, "dass die Richter den Antrag nicht wirklich gelesen haben". Sie machten sich damit "zu Handlangern dubioser Anwälte, die sich kleine Verfehlungen teuer bezahlen lassen".
Briefkastenfirma besorgt IP-Adressen
Hätten die Kammern ordentlich geprüft, wäre ihnen vielleicht auch aufgefallen, dass die mit der Ermittlung der IP-Adressen beauftragte Firma itGuards bisher nicht in Erscheinung getreten ist. Blogger Waldemar Cimala von "Kosmologelei" hat sich aber die Mühe gemacht und entdeckt, dass es sich vermutlich um eine Briefkastenfirma handelt. Denn ihre Firmenadresse in San Jose entpuppt sich als virtuelle Mailbox in einem Office-Service namens NextSpace, die Internetseite "itguards.net" stammt offenbar aus einem Homepage-Baukasten. Das von den Richtern bedenkenlos akzeptierte Gutachten der Münchner Kanzlei Diehl & Partner zu der von itGuard angeblich verwendeten Software "GLADII 1.1.3" stammt laut Daniel Sebastians Antrag vom 22. März dieses Jahres. Das ist erstaunlich, denn itGuard wurde erst am 21. März 2013 in Delaware über die Webseite "BizFilings" registriert.
Es gibt also sehr gute Gründe für die Anwälte der Betroffenen, davon auszugehen, dass die Abmahnungen nicht ihr Papier wert sind, auf dem sie geschrieben wurden. Ihrer Meinung nach wird beim Streaming durch eine sehr kurze Speicherung im Zwischenspeicher eines Computers keine illegale Kopie erstellt, es mit Filesharing gleichzusetzen sei unsinnig. Für Nutzer von Redtube sei es keineswegs offensichtlich, dass Inhalte illegal verbreitet werden, argumentieren sie. Außerdem haben sie den berechtigten Verdacht, dass die IP-Adressen illegal besorgt wurden. Tobias Röttger hat beispielsweise Mandanten, die nachweislich nicht zum Zeitpunkt am PC saßen, an dem sie die Filme angeschaut haben sollen. "Andere haben bis zu drei Abmahnungen erhalten und sollen alle Videos gleichzeitig konsumiert haben", sagte Röttger.
Der Rechtsanwalt sagt, Betroffene müssten nicht zwingend einen Anwalt konsultieren, um die Abmahnungen abzuwehren. Dies sei aber ratsam, wenn man sich nicht über einen längeren Zeitraum mit der Sache beschäftigen wolle, weil U + C drei Jahre lang Mahnungen schicken und mit Inkassofirmen drohen könne. Kümmere sich ein Anwalt darum, würde dies etwa 150 bis 200 Euro pro Fall kosten. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät zu einem Rechtsbeistand, auf keinen Fall sollte man den Brief ignorieren oder die Unterlassungserklärung unterzeichnen.
Quelle: ntv.de