Internetgesetze Kein Bedarf für besondere Regelungen
21.05.2001, 17:09 UhrSpezielle Internetgesetze sind vorerst nicht geplant. Dazu gäbe es keinen Bedarf, sagte Bundeswirtschaftsminister Werner Müller auf der Internationalen Kartellkonferenz in Berlin: "Die Politik tut sicherlich gut daran, das Phänomen Internet-Marktplätze - sozusagen einen Markt in der Experimentier- und Expansionsphase - mit wettbewerbspolitischer Aufmerksamkeit zu begleiten, aber vorerst mit gesetzgeberischer Zurückhaltung".
Allerdings solle der Staat nicht grundsätzlich auf Eingriffs- und Korrekturmöglichkeiten verzichten, um den Wettbewerb zu garantieren. Das bestehende kartellrechtliche Instrumentarium reiche nach Ansicht des Bundeskartellamtes, der EU-Kommission und der Federal Trade Commission jedoch auch für das Phänomen Internet aus. Die Dynamik des Internets dürfe "nicht durch zu viele vorsorgliche Regelungen und bürokratische Hürden beeinträchtigt werden." sagte Müller.
Der Wirtschaftsminister vertraut darauf, dass die hohe Innovationsgeschwindigkeit und das damit verbundene rasche Verfallsdatum von Standards in der Internet-Wirtschaft den Aufbau dauerhafter Marktzugangsbarrieren verhindern werden. Als Gefahren, die sich aus der Transparenz des Medium ergäben, nannte Müller drei Punkte: abgestimmtes Preisverhalten, Zugangsbeschränkung und Nachfragebündelung.
Insgesamt malte der Wirtschaftsminister jedoch ein positives Bild von der Entwicklung der Internetwirtschaft. Deutschland sei nach Japan und den USA der drittgrößte Markt für Internet- und Kommunikationstechnologie. Seit 1998 verzeichne der Markt ein Beschäftigungswachstum von vier Prozent. Beim elektronischen Handel sei Deutschland die Nummer Eins in Europa.
Quelle: ntv.de