Technik

Richter sägen an Mobilfunkmast "Mögliche Gesundheitsrisiken"

Ein kleiner Punktsieg für die Mobilfunkgegner: Das Oberlandesgericht in Hamm (Nordrhein-Westfalen) hat die Errichtung einer UMTS-Mobilfunkantenne auf einem Wohnhaus gestoppt. Als Begründung reichte aus, dass mögliche Gesundheitsrisiken nicht auszuschließen seien.

Der Prozess richtete sich allerdings nicht gegen einen Mobilfunkbetreiber. Vielmehr hatte ein Wohnungsbesitzer gegen einen Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung geklagt, die eine Mobilfunkantenne auf dem Dach des Hauses installieren lassen wollte. Solange eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen sei, müssten alle Eigentümer eines Hauses einer solchen Anlage zustimmen, befanden die Richter.

Keine weitreichenden Folgen

Das Urteil betrifft allerdings nur Entscheidungen von Eigentümerversammlungen und hat damit keine große Auswirkung auf den schon lange schwelenden Streit zwischen um ihre Gesundheit besorgten Anrainern und Mobilfunkbetreibern. Vor Handymasten Ängstliche können daraus also keine Hoffnung ableiten, wenn sie die Antenne auf des Nachbars Dach bekämpfen wollen.

Erst vor wenigen Tagen befand der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof, dass von Mobilfunkstationen keine keine Gefahr für Leib und Leben ausgeht, wenn alle gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. Andere gesicherte Erkenntnisse der Wissenschaft gebe es nicht. Zwar sei eine Gefährdung nicht grundsätzlich auszuschließen, sie sei jedoch rein hypothetisch. "Zu einer derart weit reichenden Vorsorge ist der Staat nicht verpflichtet", hieß es in der Begründung.

Quelle: ntv.de

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