Patentkrieg mit Googles Segen Motorola klagt gegen iPhone 4S
26.01.2012, 21:19 Uhr
Vor einigen Wochen hat Motorola sein neues Flaggschiff Razr (hinten) ins Rennen gegen das iPhone 4S (vorne) geschickt.
(Foto: Motorola, Apple, kwe)
US-Unternehmen gegen US-Unternehmen: Motorola weitet seine Patentklagen gegen Apple auf das iPhone 4S und iCloud aus. Eigentlich könnte man das Verfahren als eins von vielen kleinen Scharmützeln im tobenden Patentkrieg abtun. Doch offensichtlich kommt der Marschbefehl für Motorola diesmal direkt aus dem Google-Hauptquartier.
Mit einer neuen Klage von Motorola gegen das aktuelle iPhone 4S und den Dienst iCloud bekommt der Patentkrieg zwischen Apple und Herstellern von Android-Geräten eine neue Qualität: Denn wie Florian Müller von Foss Patents schreibt, hat Google die Patentklage offiziell abgesegnet. Die Firmenzentrale in Mountain View müsse die Aktion autorisiert haben, weil die Übernahmevereinbarung zwischen Google und Motorola vorschreibe, dass der Handy-Hersteller keine Patentklagen ohne ausdrückliche Erlaubnis des künftigen Eigentümers machen darf (Paragraf 5, Absatz 1j).
Motorola ergänzt mit der Klage ein Verfahren, das es bereits 2010 vor einem Bezirksgericht in Florida gegen ältere Apple-Produkte angestrengt hat. Der Handy-Hersteller hätte gerne die bestehende Klage erweitert, das Gericht lehnte dies aber ab.
Apples Patentverletzungen fügten Motorola so lange einen "irreparablen" Schaden zu, so lange das Gericht dem keinen rechtlichen Riegel vorschiebe, heißt es laut "Cnet" sinngemäß in der Klageschrift. In einem Statement ergänzt das Unternehmen, dass es über Jahre kontinuierlich an der Entwicklung von Spitzentechnologie gearbeitet habe. Dabei habe man ein Patent-Portfolio geschaffen, das die gesamte Industrie akzeptiere. Insgesamt führt Motorola sechs Patente ins Feld.
Motorola und Apple liegen sich auch in Deutschland in den Haaren. Im vergangenen Dezember sorgte ein Urteil des Landgericht Mannheim zugunsten von Motorola für Aufsehen. Der Android-Hersteller hätte Apple mit dem Richterspruch den Import seiner Geräte verbieten und das Weihnachtsgeschäft verderben können. Da eine höhere Instanz aber noch anders entscheiden kann und eine gesalzene Sicherheitsleistung festgesetzt wurde, verzichtete Motorola auf eine Vollstreckung des Urteils.
Schon am 31. Januar wird in Deutschland ein weiteres Urteil im Patentkrieg erwartet: Am 31. Januar urteilt das Oberlandesgericht Düsseldorf endgültig, ob ein im vergangenen August von Apple beim Landgericht erwirktes Verkaufsverbot gegen Samsungs Tablet-Rechner Galaxy Tab 10.1. weiter Bestand hat und eventuell auf Europa ausgedehnt werden kann. Und am 9. Februar entscheidet das Landgericht Düsseldorf über Apples Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen das modifizierte Galaxy Tab 10.1N.
Quelle: ntv.de, kwe