Technik

Konkursrichter muss entscheiden Napster-Reste an Bertelsmann?

Ein Konkursrichter in Delaware entscheidet voraussichtlich noch in dieser Woche, ob der Medien-Konzern Bertelsmann die Musiktauschbörse Napster oder was davon übrig ist, kaufen darf. Eine vom Gläubigerausschuss beauftragte kalifornische Investmentbank hatte zuvor bei einer Versteigererung der Napster-Vermögenswerte keine weiteren Bieter gefunden.

Zwei wichtige Vertreter der Musikindustrie, die Music Publishers Association und die Recording Industry Association of America (RIAA), haben sich jedoch gegen den Verkauf der Napster-Reste an Bertelsmann ausgesprochen. Trotz jüngster anders lautender Studien macht die Musikindustrie weiter die Musiktauschbörsen im Internet für ihre sinkenden Umsätze verantwortlich.

Die Verkäufe von Audio-CDs seien in den USA im ersten Halbjahr 2002 um 5,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gefallen, teilte RIAA in dieser Woche mit. Schuld sei vor allem der illegale Tausch von Musikstücken über die verschiedenen Napster-Nachfolger.

Der deutsche Medien-Konzern Bertelsmann, der seit dem Jahr 2000 etwa 80 Mio. US-Dollar in Napster gesteckt haben soll, reichte kürzlich ein Gebot für die Napster-Vermögenswerte in Höhe von 14 Mio. US-Dollar ein. Nach den Plänen von Bertelsmann sollte die Tauschbörse längst als gebührenpflichtiges Musikangebot wieder an den Start gehen.

Zuletzt scheiterte ein Neustart an der Weigerung der Musikkonzerne, der Tauschbörse die Lizenzen für einen genügend großen Musikkatalog zu erteilen. Den Abgang des vormaligen Bertelsmann-Chefs Thomas Middelhoff im Juli hatten Experten als endgültiges Aus für Napster gewertet. Vor einem möglichen Kaufabschluss will sich der Konzern über die Zukunft der Tauschbörse jedoch äußern.

Einst gehörte Napster mit rund 60 Mio. Usern zu den Stars im Internet. Dann lief jedoch die Musikindustrie Sturm gegen das damals kostenlose Musikangebot und klagte. Im Juli 2001 musste Napster alle Dienste einstellen. Derzeit laufen noch die Klagen der fünf großen Musikkonzerne. Zu den Hauptklägern gehört auch die Bertelsmann Music Group (BMG).

Quelle: ntv.de

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